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In Seite Catch-All:

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Ist eine Catch-all-Funktion für eine Internetdomain eingerichtet, hat dies zur Folge, dass jedwede als Sublevel-Domain eingegebene Zeichenfolge auf einen bestimmten Host, etwa die Secondlevel-Domain weitergeleitet wird. Das besondere an der Catch-all-Funktion ist, dass, obwohl die Sublevel-Domain physisch nicht existent ist, eine Weiterleitung auf einen eingerichteten Host stattfindet, unabhängig davon, welche Zeichenfolge als Subdomain eingegeben wird.

Ein Beispiel: Für die Domain example.com ist eine Catch-all-Funktion eingerichtet. Der User gibt xyz.example.com in seinen Browser ein. Es erfolgt eine Weiterleitung auf example.com, obwohl es die Subdomain xyz nicht gibt.

Allerdings ist Vorsicht bei der Verwendung einer Catch-all-Funktion geboten. Es können Markenrechte durch die Weiterleitung verletzt werden. Dies wird für den Fall anzunehmen sein, dass die Secondlevel-Domain rein beschreibend ist (zum Beispiel warenhaus.de) und bei der Eingabe einer geschützten Bezeichnung eine Weiterleitung auf die Seite des Domaininhabers erfolgt (zum Beispiel quelle.warenhaus.de). Da der Internetnutzer nicht weiß, dass jedwede Zeichenfolge weitergeleitet wird, wird er davon ausgehen, dass das Unternehmen Quelle unter der Domain warenhaus.de Produkte anbietet oder zumindest wirtschaftlich verbunden ist. Dies kann bereits zur Annahme einer Markenrechtsverletzung genügen. Entsprechend haben deutsche Gerichte im Hinblick auf eine Namensverletzung entschieden. In Österreich hat der OGH die Catch-all-Funktion zwar nicht als Markenverletzung eingestuft, jedoch die Wettbewerbswidrigkeit unter dem Gesichtspunkt einer unzulässigen Kanalisierung von Kundenströmen angenommen. Eine Übersicht über die markenrechtliche Beurteilung findet sich bei Maassen/Psczolla in MarkenR 07/08 2006, S. 304–309.