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In Seite Mofatuning:

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Als Mofatuning (umgangssprachlich auch Mofa-Frisieren genannt) wird das Tuning von Mofas mit einem maximalen Serienhubraum von 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h (in Deutschland), 30 km/h (in der Schweiz) bzw. 45 km/h (in Österreich) bezeichnet. Diese Fahrzeuge können durch Leistungssteigerungen auf Höchstgeschwindigkeiten von über 100 km/h gebracht werden. Ermöglicht wird dies durch einfache Konstruktion und hohes Tuningpotential der lange verwendeten Zweitaktmotoren in diesen Fahrzeugen.[1]

Damit trotz solcher Umbauten die Betriebserlaubnis erhalten bleibt, ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Begutachtung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen möglich und in jedem Fall erforderlich. Zudem wird für das Führen dieser Fahrzeuge eine entsprechende Fahrerlaubnis benötigt (eine Mofa-Prüfbescheinigung reicht nicht aus). Werden die modifizierten Fahrzeuge nur abseits des öffentlichen Straßenverkehrs gefahren, kann eine Begutachtung durch einen Sachverständigen und entsprechende Anmeldung bei der Zulassungsstelle entfallen. Allerdings lässt sich nicht jedes modifizierte Mofa zu einem Kleinkraftrad oder Leichtkraftrad umschreiben. Häufige Probleme sind hier die Notwendigkeit von Festigkeitsgutachten für Rahmenteile (meistens ab einer Leistungssteigerung von mehr als 40 % der höchsten Originalleistung, welche bei einer Ursprungsleistung von 1–3 PS schnell überschritten werden), entsprechend geprüften Bremsen sowie (ne nach Baujahr) Abgas- und Geräuschwertgutachten.

Umgangssprachlich wird von frisieren gesprochen, wenn Gegenstände durch gezielte Modifikation aufgewertet werden; man spricht dann zum Beispiel von frisierten Mofa.