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In Seite Beauftragte für Chancengleichheit:

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Das Aufgabenspektrum erstreckt sich im Geltungsbereich des SGB III sowohl auf die Gleichstellung von Frauen und Männern als Querschnittsaufgabe als auch auf spezielle Frauenfördermaßnahmen. Die Bezeichnung vermeidet zudem Verwechselungen mit der Gleichstellungsbeauftragten.[1] Im Geltungsbereich des SGB II dient die Einführung der Umsetzung von Handlungsempfehlungen aus gleichstellungspolitischer Sicht als Folge der Wirkungsforschung gem. § 55 SGB II.

[2]

Die Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt ist eine Querschnittsaufgabe und ein besonderes Anliegen der Bundesagentur für Arbeit (BA). Sie ist ständige Leitlinie der Geschäftspolitik und stellt einen Auftrag an alle Agenturen für Arbeit und Jobcenter dar.

Durch Leistungen der aktiven Arbeitsförderung wird auf die Beseitigung bestehender Nachteile sowie auf die Überwindung des geschlechtsspezifischen Ausbildungs- und Arbeitsmarktes hingewirkt.[3] Damit wird ein wichtiger Beitrag zur Umsetzung der Europäischen Beschäftigungsstrategie und des Nationalen Beschäftigungspolitischen Aktionsplanes der Bundesregierung geleistet.

Ziel ist, die berufliche Situation von Frauen auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu verbessern, um einen höheren Beschäftigungsstand zu erreichen und die Beschäftigungsstruktur zu verbessern. Damit sind weitere Ziele verbunden, wie die Fachkräftesicherung, die eigenständige Existenzsicherung von Frauen sowie die Vermeidung von Altersarmut.

Zur Unterstützung für diese Querschnittsaufgabe gibt es auf allen drei Organisationsebenen der BA Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt.

Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt,

  • repräsentieren die jeweilige Dienststelle und sind Ansprechpartner in übergeordneten Fragen
    • der Frauenförderung,
    • der Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt sowie
    • der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf bei beiden Geschlechtern.
  • der Frauenförderung,
  • der Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt sowie
  • der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf bei beiden Geschlechtern.

Sie setzen sich ein für:

  • Existenzsichernde Beschäftigung
  • Die Förderung von Frauen unter Berücksichtigung ihrer familienspezifischen Lebensverhältnisse
  • Den Abbau geschlechtsspezifischer Nachteile
  • Bedarfsgerechte Kinderbetreuung
  • Die Erlangung von Abschlüssen durch Erziehende und insbesondere Alleinerziehende – sie sollen die Möglichkeit erhalten, sich beruflich in die Arbeitswelt zu integrieren, z. B. über die Teilzeitberufsausbildung.
  • Die Umwandlung von Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen
  • Familienorientierte Arbeitszeiten
  • Einen qualifizierten beruflichen Wiedereinstieg nach einer Familienphase
  • Die Förderung von Frauen in MINT Berufen
  • Klischeefreie Berufsorientierung und -beratung

BCA leisten in der Betreuung besonderer Personengruppen einen wichtigen Beitrag, zum Beispiel durch Informationsveranstaltungen für Wiedereinsteigerinnen oder auch die Mitwirkung bei der Initiierung und Ausgestaltung passgenauer und flexibler Qualifizierungsangebote.

Gleichzeitig arbeiten sie in unterschiedlichen Netzwerken mit und pflegen Kontakte zu anderen Beratungsstellen.

Sie arbeiten mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden vor Ort zusammen, um die Bereitschaft von betrieblichen familienfreundlichen Angeboten zu fördern und damit die Integration von Menschen mit familiären Verpflichtungen in den Arbeitsmarkt zu erleichtern.