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In Seite Abfallentsorgungsanlage:

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Eine Abfallentsorgungsanlage im Sinne des deutschen Kreislaufwirtschaftsgesetzes ist eine oft, aber nicht begriffsnotwendig mit technischen Einrichtungen ausgestattete Anlage, um darin aufgenommene oder in anderen Anlagenteilen angefallene Abfälle Verwertungs- oder Beseitigungsverfahren zu unterziehen oder sie dazu vorzubereiten. Das kann vom bloßen Umschlagen oder Umladen, einem (Zwischen-)Lagern oder einer Behandlung durch Sortieren bis zur mechanischen, biologischen, thermischen oder chemischen Behandlung in einer Abfallverwertungsanlage reichen oder in der Ablagerung in einer Abfallbeseitigungsanlage (Deponie) enden. Das Verständnis dieser Begriffe folgt den Definitionen in Teil 1 des KrWG, das wiederum vorwiegend europäisches Recht umsetzt. Abfallentsorgungsanlagen benötigen entweder eine Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz oder im Falle einer Deponie einer Planfeststellung[1].