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In Seite Präambel:

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Präambel (von lateinisch praeambulare „vorangehen“; über mittellateinisch praeambulum „Einleitung“) bezeichnet heute eine meist feierliche, in gehobener Sprache abgefasste Erklärung am Anfang einer Urkunde, insbesondere einer Verfassung oder eines völkerrechtlichen Vertrages. So enthalten das deutsche Grundgesetz, die Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft sowie der österreichische Staatsvertrag (1955) eine Präambel. Sie dient heutzutage der Darstellung von Motiven, Absichten und Zwecken ihrer Urheber und gibt den jeweiligen Basiskonsens wieder. In Zeiten der Arbeit an einer europäischen Verfassung ist die Erwähnung eines besonderen religiösen Bezuges beziehungsweise einer invocatio dei im Rahmen der Präambel umstritten.