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In Seite Personalpronomen:

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Die Animatheit (Kategorie der Belebtheit) ist eine semantische Kategorie zur Abgrenzung von Substantiven, die Beseeltes (von lateinisch anima „Seele“) bezeichnen, gegen solche Substantive, die Unbeseeltes bezeichnen. Dazu gehören in erster Linie Menschen, im weiteren Sinne aber auch Personifikationen, Götter, Geister und andere übernatürliche Wesen sowie mit menschlichen Eigenschaften versehene Tiere, Pflanzen und Gegenstände (z. B. in Fabeln oder Gedichten) als animat (beseelt), alles Übrige als inanimat (unbeseelt).

Eine Sprache, die für diese Differenzierung ein Beispiel bietet, ist die nordsibirische Turksprache Jakutisch:

Bei der 3. Person unterscheiden nicht wenige Sprachen der Welt das Objekt nach Animatheit. Für eine solche Unterscheidung in der 1. oder 2. Person fehlt eine Beispielsprache. Dies könnte damit zusammenhängen, dass für alle sprachlichen Bezugsobjekte, die die Rolle des Sprechers (1. Person) oder des Angesprochenen (2. Person) einnehmen können, Animatheit vorausgesetzt wird. Dabei bedeutet Animatheit nicht unbedingt, dass das Bezugsobjekt in einem naturwissenschaftlichen Sinne belebt oder in einem metaphysischen Verständnis beseelt sein muss, sondern lediglich, dass jedes Bezugsobjekt, dem eine Sprecherrolle (1. Person) oder die Rolle des Angesprochenen (2. Person) zugewiesen wird, in einem gewissen Sinne für den Urheber dieser Zuweisung als kommunikations- und wahrnehmungsfähig gilt.

Beispiele: Wenn ein Dichter eine Blume anspricht oder ein wütender Konsument seinen kaputten Fernseher, stellen diese Personen sich die entsprechenden Objekte zumindest im Moment des Sprechens als kommunikationsfähig vor; sonst würden sie diese nicht mit einem Pronomen der 2. Person (wie „du“) ansprechen.