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In Seite Konzentrationslager (historischer Begriff):

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Bereits im zaristischen Russland bestand ein Lagersystem. Seit Spätsommer 1918 wurde dieses System von der Sowjetregierung unter Lenin[1] zum Zweck des Roten Terrors weitergeführt. So ließ Lenin im Sommer 1918 Gefangenenlager einrichten, die offiziell Konzentrationslager genannt wurden.[2] In der Oblast Pensa wurden politische Gegner interniert. Vom Mai 1921 stieg die Zahl der Gefangenen von etwa 16.000 auf mehr als 70.000 wenige Monate später. Auch beim Bauernaufstand von Tambow 1921 wurden Konzentrationslager zur Brechung des Widerstandes eingerichtet.

Das zur Zeit des Stalinismus ausgebaute Lagersystem der Sowjetunion wird heute oft als „Gulag“ bezeichnet. Gulag ist die Abkürzung jener Hauptabteilung des sowjetischen Innenministeriums, die maßgeblich für die Verwaltung der Lager zuständig war. Die Lager des Gulag dienten als Gefangenenlager sowohl für „gewöhnliche“ Kriminelle als auch für politische Opponenten und waren in erster Linie Arbeitslager.

Alexander Solschenizyn hat in seinen Werken „Ein Tag im Leben des Iwan Denissowitsch“ und „Archipel Gulag“ die Haftbedingungen in literarischer Form offengelegt. Viele Bauvorhaben, beispielsweise der Weißmeer-Ostsee-Kanal, die Stadt Norilsk oder die Moskauer Universität, wurden von Lagerhäftlingen gebaut. „Der erste Kreis der Hölle“ beschreibt die „Scharaschka“ genannten Lager, in denen Wissenschaftler und Ingenieure gezwungen wurden, für den Staat zu arbeiten. Von 1930 bis 1959 haben insgesamt etwa 18 Millionen Menschen das Lagersystem durchlaufen, mindestens 1,5 Millionen Menschen sind im Lager umgekommen. Die Schätzungen der Opfer der Jahrzehnte des leninistischen und stalinistischen Terrors sind jedoch schwierig, manche gehen in mehrere Millionen.

Unter der Herrschaft Lenins und vor allem Stalins konnte es passieren, dass jemand wegen einer kritischen Äußerung im Familienkreis oder wegen des Diebstahls eines Apfels denunziert und verhaftet wurde. Während des Großen Terrors (1937–1938) wurden von der Staats- und Parteiführung Verhaftungsquoten festgelegt, die dazu führten, dass eine Vielzahl Unschuldiger inhaftiert und verurteilt wurden, viele darunter zu Lagerhaft. Ähnliche Methoden wurden teilweise schon in der Bauzeit des Weißmeer-Ostsee-Kanals angewandt. Derartige Urteile stützten sich meist auf vom Geheimdienst fabrizierte „Beweise“ oder auf unter Folter erpresste Geständnisse. Sehr vage und undeutlich war insbesondere der berüchtigte Artikel 58 des sowjetischen Strafgesetzbuches, der „konterrevolutionäre Verbrechen“ betraf. Sogar „Verbeugung vor dem Westen“, das „Äußern von Hoffnungen auf das Ende des Kommunismus“ und der angeblich „beabsichtigte Versuch der Spionage“ waren strafbar.