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In Seite E-Book:

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Um das Urheberrecht auch praktisch durchzusetzen, wurde für viele E-Books ein Digitales Rechtemanagement (DRM) eingeführt. Eigentlich als Schutz gegen unautorisierte Verbreitung und Nutzung gedacht, fallen in der Praxis einige Einschränkungen in der Nutzbarkeit gegenüber Papierbüchern auf. So kann das Lesen auf bestimmte Geräte oder Lesesoftwareinstallationen beschränkt sein. „Verleihen“ an andere Personen ist u. U. nicht möglich. Auch kann die Möglichkeit der Nutzung der erworbenen Kopie/Leserechte durch Veränderungen in Hard- und Software verlorengehen. Beim Adobe-Acrobat-DRM kann das E-Book beispielsweise an die Hardware gebunden und bestimmte Rechte (wie Ausdrucken, Benutzungsdauer, Kopieren-und-Einfügen-Funktionalität …) eingeschränkt werden.

Eine Kompromissvariante zwischen DRM-geschützten und DRM-freien Büchern ist die Nutzung Digitaler Wasserzeichen,[1] um die Käuferidentität irreversibel in die E-Book-Datei einzubetten. Dadurch könnten ungehindert Privatkopien an Freunde etc. weitergegeben und verliehen werden, eine Verbreitung über das Internet könnte aber gleichzeitig zum Urheber zurückverfolgt werden. Das wurde u. a. vom Börsenverein des Deutschen Buchhandels vorgeschlagen und im eigenen Portal Libreka umgesetzt.[2]

Amazon überwacht technisch, wie viel von einem E-Book gelesen worden ist, um Missbrauch bei der Rückgabe-Funktion identifizieren zu können.[3]