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In Seite Proformarechnung:

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Die Proformarechnung (siehe lateinisch pro forma, nur der Form halber) ist ein Beleg, der den Empfänger in der Regel nicht zur Zahlung auffordert.

Sie wird beispielsweise ausgestellt, um den Wert einer Warensendung darzulegen, und dient dann zu steuerlichen Zwecken. Dies ermöglicht bei Auslandsgeschäften, Ware kostenlos an den Empfänger zu liefern, die Zollerhebung bleibt dabei unberührt.[1] Der Zoll legt den für die Ware tatsächlich gezahlten Preis zu Grunde. Es ist nicht erlaubt, im Nachhinein eine andere Rechnung mit einem geänderten Preis auszustellen.

Sie wird mitunter auch als Vorabkopie der endgültigen Rechnung ausgestellt[2] und enthält dann wie diese die Adress- und Kontodaten des Lieferanten, die Anschrift und gegebenenfalls die Lieferadresse des Kunden, die genaue Bezeichnung der Ware, die Lieferkonditionen, Zahlungsbedingungen sowie den Preis. Im Geschäftsverkehr wird diese Art der Proformarechnung gewöhnlich zur Beantragung eines Akkreditivs benötigt. Rechtlich gesehen handelt es sich dabei um eine Auftragsbestätigung und wird oft auch an deren Stelle verwendet.