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In Seite Personenschutz:

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Personenschutz wird durch die Bewachung der Person nach außen hin in der Öffentlichkeit gewährleistet. Es soll dabei die körperliche Unversehrtheit der Schutzperson gewährleistet werden. Auch die Organisationseinheiten, die den Personenschutz gewährleisten, werden als Personenschutz bezeichnet. Die eigentlichen Personenschützer um die Schutzpersonen werden zusammen als Personenschutzgruppe (PSG) bezeichnet.

Schutzpersonen sind meist

  • Personen des öffentlichen Lebens, die laut Gefahrenprognose einem Risiko ausgesetzt sind oder
  • Personen, die durch bestimmte Lebensumstände erheblichen Bedrohungen durch andere Personen ausgesetzt sind (Zeugenschutz, Opfer organisierter Kriminalität, Mitglieder krimineller Vereinigungen).

Personenschützer (Leibwächter) arbeiten sowohl im privatwirtschaftlichen Sicherheitsdienst wie im öffentlichen Dienst wie z. B. bei der Polizei. Sie sind zumeist mit Schusswaffen und Kommunikationsmitteln ausgestattet und im Nahkampf ausgebildet. Hochgefährdete Schutzpersonen erhalten Personenschutz von mehreren Personenschützern. Die klassische Taktik eines Schutzes ist das Schutzkreuz, dies ist eine karoartige Anordnung der Personenschützer um die Schutzperson. Personenschützer arbeiten häufig in ziviler Kleidung. Sie bewegen sich meist auf Tuchfühlung mit der Schutzperson. Sind mehrere Personenschützer tätig, sind sie auch im persönlichen Umfeld der Schutzperson tätig. Die Hauptaufgabe ist das rechtzeitige Erkennen und Verhindern von Gefahren für die Schutzperson. Dabei achtet man besonders auf auffälliges Verhalten von Personen, ungewöhnliches Äußeres, sowie markante Gegenstände und Abläufe.

Für den Transport einer Schutzperson kann man gepanzerte (sondergeschützte) Fahrzeuge (in verschiedene Schutzklassen unterteilt) einsetzen. Diese sind nach heutigem Stand der Technik äußerlich kaum von normalen Kraftfahrzeugen zu unterscheiden.

In Deutschland ist die Arbeit staatlicher Personenschützer gesetzlich geregelt und in Dienstvorschriften festgehalten. So ist für die Sicherheit der Mitglieder der Verfassungsorgane und deren ausländischer Gäste das Bundeskriminalamt (BKA) zuständig, welches dafür die Abteilung Sicherungsgruppe (SG) unterhält.[1] Für den Schutz von Ministerpräsidenten oder Ministern eines Bundeslandes ist das Landeskriminalamt des jeweiligen Bundeslandes oder das örtliche Polizeipräsidium zuständig; hier gilt das Wohnortprinzip. Politiker im Ausland werden durch Personenschützer der Sicherungsgruppe (SG) des Bundeskriminalamtes (BKA) sowie durch eine Komponente des spezialisierten Personenschutzes Auslands- und Spezialeinsätze (ASE) unterstützt. Den Schutz der deutschen Botschafter im Irak und in Afghanistan übernehmen die Personenschutzkräfte der Bundespolizei (PSA) und Beamte der Landespolizeien, mit Ausnahme des Landes Nordrhein-Westfalen. Die hier akkreditierten Botschafter werden durch das zuständige Bundesland begleitet. Art und Umfang des Personenschutzes werden nach individuellen Gefährdungsanalysen durch den Staatsschutz festgelegt (Schutzmaßnahmen 1–3) und können täglich variieren.[2] In der Bundeswehr gibt es darüber hinaus auch Personenschützer mit der gleichen Ausbildung wie BKA und LKA u. a. für den Generalinspekteur der Bundeswehr und im Auslandseinsatz der Bundeswehr für Kontingentführer national und in internationalen Stäben, Besucher und Gäste der Bundeswehr, wie auch für den ständigen Vertreter im NATO-Hauptquartier in Brüssel. Diese gehören zu den Feldjägern.[3]

Dagegen müssen zum Beispiel Schauspieler oder Popstars ihre Leibwächter selbst beauftragen und bezahlen, sofern sie keiner besonderen Bedrohung unterliegen (siehe oben). Um als besonders bedroht und damit zu staatlicherseits gewährleistetem Personenschutz berechtigt zu gelten, müssen zumeist vergleichsweise hohe Voraussetzungen erfüllt sein. Selbst in Fällen akuter Bedrohung durch beispielsweise organisierte Kriminalität wird in den seltensten Fällen umfassender staatlicher Schutz zugesichert und meist auf private Dienstleister verwiesen, die ebenfalls durch gesetzliche Regelungen überwacht sind und spezielle Voraussetzungen erfüllen müssen.

Für den Personenschutz des Papstes ist die Schweizergarde zuständig.