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In Seite Zahlvater:

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Ein Zahlvater ist der Vater eines unehelichen Kindes, der nach früherer Rechtslage in Deutschland und in der Schweiz (bis 1978) nur zur Zahlung von Unterhalt (Alimenten) für sein Zahlkind verpflichtet war, nicht aber ein Kindesverhältnis mit dem Kind begründete. Diese Kinder wurden damit in verschiedener Hinsicht gegenüber anderen Kindern benachteiligt. Der Grund für diese gesetzliche Regelung war, dass der Gesetzgeber vermeiden wollte, dass Ehen durch Seitensprünge gefährdet werden.[1] Der Ausdruck entstammt der Umgangssprache und fand später auch in die Amts- und Rechtssprache Eingang.