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In Seite Päpstlicher Legat:

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Die Erzbischöfe von Salzburg, Gniezno/Gnesen, Gran/Esztergom-Budapest, Köln und Prag führen den Ehrentitel des „geborenen Legaten“ (lateinisch legatus natus). Sie sind deshalb berechtigt, den „Legatenpurpur“ (allerdings nur innerhalb ihrer eigenen Erzdiözese/Diözese) zu tragen, falls sie nicht ohnehin Kardinäle sind. Der Erzbischof von Salzburg darf hingegen – infolge seiner Würde als Primas Germaniae – den Legatenpurpur überall tragen. Ähnliches gilt neuerdings wieder für den Erzbischof von Gnesen, der zugleich Legatus natus und Primas Poloniae ist. Der sogenannte „Legatenpurpur“ ist in neuerer Zeit farblich wie bei den Kardinälen die scharlachrote Amts- und Chorkleidung eines geborenen Legaten. Ursprünglich war der Purpur eine dunkelviolette, leicht rotstichige Gewandung.