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In Seite Mindestlohn:

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Mindestlöhne wurden in der Geschichte mehrfach von der Arbeiterbewegung durch Streiks erkämpft. Motiv waren so genannte „Hungerlöhne“, die in Zeiten großer Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt so gering waren, dass sie nicht zur Sicherung der Grundbedürfnisse reichten. Erste lokale Mindestlohnregelungen gab es gegen Ende des 19. Jahrhunderts. Ab 1894 vergab die Stadt Amsterdam öffentliche Aufträge nur noch an Unternehmen, die ihre Beschäftigten nicht unter einem Mindestlohn bezahlten. 1896 wurden in Neuseeland durch den Industrial Conciliation and Arbitration Act Lohnschlichtungsstellen eingeführt,[1] 1899 gefolgt von Victoria (Australien) und 1909 in Großbritannien, die ähnliche Schlichtungsstellen einführten. Das australische Mindestlohnsystem hat seinen Ursprung im Harvester Judgment (1907), und das argentinische mit dem im Jahre 1918 erlassenen Ley 10.505 de trabajo a domicilio (deutsch: Heimarbeitsgesetz). Auch einige Entwicklungsländern beschlossen in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts Mindestlöhne, darunter 1927 Sri Lanka mit der Minimum Wage Ordinance.[2] 1938, während der Great Depression, wurden in den Vereinigten Staaten von Amerika nationale Mindestlöhne eingeführt, mit der Begründung, die weißen Arbeitnehmer vor den damals als minderwertig angesehenen Schwarzen zu schützen. Das Jahr vor der Einführung des Mindestlohns war dann auch das letzte Jahr, in dem die Arbeitslosigkeit der Schwarzen niedriger war als die der Weißen.[3] Jahrzehntelange Erfahrung mit Mindestlöhnen haben u. a. Frankreich (seit 1950) und die Niederlande (1968).

Die Einführung gesetzlicher und tariflicher Mindestlöhne wurde bis nach dem Zweiten Weltkrieg nur spärlich zur Armutsbekämpfung eingesetzt. Nach dem Kriegsende wuchs die Zahl der Länder mit Mindestlöhnen wieder deutlich an. Auch die ILO, drittelparitätisch besetzt mit Vertretern von Gewerkschaften, Arbeitgebern und der Staaten, beschloss nun mehrere Internationale Arbeitskonventionen über Mindestlohnregelungen: noch 1928 die Minimum Wage Fixing Machinery Convention (No. 26), dann 1951 die Minimum Wage Fixing Machinery (Agriculture) Convention (No. 99) und schließlich 1970 die Minimum Wage Fixing Convention (No. 131).

Heute existieren Regelungen, die gesetzliche Rahmenbedingungen zur Vereinbarung von Mindestlöhnen regeln, in 22 der 27 Länder[4] der Europäischen Union.

In Europa gab es besonders in den 1990er Jahren nach dem Zerfall der Sowjetunion und des Ostblocks einen deutlichen Zuwachs an Ländern, die an ihre nationalen Gegebenheiten angepasste Gesetze beschlossen.

Südafrikas Regierung erließ im Rahmen ihrer Apartheidpolitik 1957 den Wage Act (Act No 5 / 1957), dessen früheste Fassung 1925 (Act No. 25 / 1925) in Kraft gesetzt worden war,[5] der dazu diente, für nicht gewerkschaftlich organisierte Arbeitnehmer (für Schwarze gab es starke Einschränkungen) bzw. Branchen ohne Tarifstruktur geeignete Festlegungen zu treffen. Dazu konnte der Arbeitsminister so genannte Lohnkommissionen (Wage Boards) einrichten, die Empfehlungen erarbeiteten und dem Ministerium als Vorschlag übermittelten. Im Juni 1973 sind 355 Wage Board-Festsetzungen im Amtsblatt der Regierung von Pretoria als wage determination verkündet worden, wonach etwa 500.000 Arbeitnehmer (darunter etwa 300.000 Schwarze) betroffen waren. Im Abschnitt 5 (b) des Gesetzes wurde eingeschränkt, dass die Lohnkommission für die Gruppen von Beschäftigten aufzeigen soll, in welcher Höhe das Entgelt für sie zu zahlen ist, damit es in Übereinstimmung mit dem „zivilisierten Lebensstandard“ steht, womit nur Weiße gemeint waren.[6]

Diese Sichtweise hatte in Südafrika bereits Tradition und ist mit dem Begriff Civilized Labour Policy (deutsch etwa: „Politik für zivilisierte Arbeit“) verbunden. Ein früherer Arbeitsminister, der Sozialdemokrat Frederic Cresswell, definierte um 1924 „unzivilisierte Arbeit“ als eine Erwerbstätigkeit von Personen, die sich auf einen Lebensstil mit den nur allernötigsten Verpflichtungen beschränken, wie es unter „barbarischen und unentwickelten Menschen“ üblich sei.[7] Die nationalistisch-sozialdemokratische Regierung Hertzog (Nasionale Party)-Cresswell (South African Labour Party) verbreitete ihre diesbezügliche Sicht auf die Erwerbstätigkeit in öffentlichen Regierungserklärungen; früheste Bekanntheit erlangte das Prime Minister’s Circular No. 5 of 1924.[8]

In der Praxis orientierten sich die Lohnkommissionen oftmals an den Unternehmen, die die geringste Ertragsrate aufwiesen. Unternehmen des Bergbausektors, der Agrarwirtschaft und des Dienstleistungsbereiches waren jedoch von den gesetzlichen Mindestlohnbestimmungen ausgenommen, was damaligen wahlpolitischen Überlegungen geschuldet war. Viele dazu verpflichtete Unternehmen entlohnten jedoch unter dieser Mindestgrenze. Den Lohnkommissionen oblag sogar die Kontrolle zur Einhaltung der gesetzlich definierten Grenzwerte und es gab dazu eine Beschwerdeinstanz. Fehlende Beratungsmöglichkeiten für die betroffenen Arbeitnehmer und deren meist kurzfristigen Anstellungsverträge verhinderten entsprechende Korrekturen dieser Missstände.[9]

Das System der Lohnkommissionen diente nach 1945 im Rahmen der Industriepolitik zur Infragestellung allgemeiner Mindestlohnregelungen im Bereich der Border Industry (deutsch etwa: „Grenzindustrie“), die sich durch eine bewusste Lenkungs- und Förderpolitik in der Randzone um die Homelands angesiedelt hatte. Hier zeigte sich die Apartheidregierung bereit, durch spezifische wage determinations (deutsch etwa: „Lohnfestlegungen“) oder industrial council agreements (deutsch etwa: „Industrierats-Abkommen“) die sonst geltenden Festlegungen außer Kraft zu setzen, um in den grenznahen Industrieinvestitionen spezielle Niedriglöhne zu ermöglichen, die noch erschwerend durch Arbeitssuchende aus den benachbarten Homelands unter Dauerdruck standen.[6]