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In Seite Tenteling:

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Tenteling und Ebring sind zwei sehr alte Dörfer, deren Gründung wahrscheinlich auf die Zeit der fränkischen Landnahme zurückgeführt werden kann, also um das Jahr 500. Die erste urkundliche Erwähnung findet sich in einer alten Handschrift der Abbaye de St. Pierre-aux-Nonnains in Metz im Jahre 960 als Tentelinga.

Vom 10. bis 13. Jahrhundert gehörte die Domäne von Tentelingen zur Abbaye de St. Pierre-aux-Nonnains in Metz, gegen 1300 zur Kommanderie des Deutschen Ordens Saarbrücken, 1475 zu Beckingen, dann zur Herrschaft von Saargemünd. Im 16. Jahrhundert erhielten die Herren von Forbach Tentelingen zum Lehen, 1724 der Herzoglich lothringische Kammerherr Ernst Carl Joseph Freiherr von Breiten-Landenberg.

Die Domäne von Ebringen gehörte im 12. Jahrhundert zum Fürstenhaus von Saarbrücken. Die Herren von Kerpen herrschten von 1591 bis 1758 über das Dorf. Im Jahre 1758 wurde es dann dem Fürstentum von Lothringen zugeschlagen. Die beiden Dörfer Tenteling und Ebring wurden durch kaiserliches Dekret schließlich 1811 zur Gemeinde Tenteling vereinigt.