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In Seite Selbstbestimmungsrecht der Völker:

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Das Prinzip der Selbstbestimmung wurde in der Philosophie der Aufklärung ausdrücklich formuliert und war zunächst ein individuelles Recht, eng verbunden mit dem Kantischen Begriff der Mündigkeit. Die Wandlung zum Gruppenrecht begann bereits mit dem Ringen um die Religionsfreiheit.

1659 erschien die Schrift Gentis Felicitas des Johann Amos Comenius (frei übersetzt bedeutet der Titel: „Volkswohlfahrt“). Die Schrift beginnt mit der Definition des Begriffs Volk und leitet im zweiten Absatz aus dem individuellen Glücksstreben auch das Nationale her:

Danach stellt Comenius (jeweils mit Begründung und Erläuterung) 18 Merkmale für „Volkswohlfahrt“ zusammen, darunter einheitliche Bevölkerung ohne Mischung mit Fremden, innere Eintracht, Regierung durch Herrscher aus dem eigenen Volk und Reinheit der Religion.

Im späten 18. Jahrhundert wurde neben dem allgemeinen Selbstbestimmungsrecht die Idee einer „Volkssouveränität“ formuliert. So richteten sich die Französische Revolution und der Amerikanische Unabhängigkeitskrieg gegen das dynastische Prinzip. „Volk“ ist in vielen Revolutionen jedoch als politische Kategorie zu verstehen, die sich in „vertikaler“, das heißt zu den klassischen Herrschaftseliten (Adel, König), nicht aber in „horizontaler“ (im Gegensatz zu anderen Volksgruppen) Abgrenzung manifestiert. Der Anspruch auf Selbstbestimmung, auf Selbstorganisation nach innen und Unabhängigkeit nach außen steht dabei auch mit dem Konzept einer Nation in Verbindung.[1] Insofern ist das Selbstbestimmungsrecht mit der Idee der Volkssouveränität eng verbunden. Voraussetzung für die Idee der politischen Selbstbestimmung war die Herausbildung des politischen Volksbegriffs.

In den von der Französischen Revolution motivierten Bestrebungen zur Bildung von Nationalstaaten im Europa des 19. Jahrhunderts gab es unterschiedliche Interpretation des Volksbegriffs. So spielte zum Beispiel die Sprache eine wichtige Rolle. Es entstand mit der Durchsetzung des politischen Volksbegriffes nach der Revolution von 1848 die Idee des Nationalitätenprinzips, wonach sogar jede Volksgruppe das Recht auf einen (eigenen) Staat habe. Dies richtete sich vor allem gegen die vielvölkerstaatlichen Königs- und Kaiserreiche des damaligen Europas.

Österreich und Preußen hatten im Prager Frieden von 1866 eine freie Abstimmungsmöglichkeit für die Einwohner der nördlichen Distrikte von Schleswig vereinbart. Die dänischen Forderungen dafür waren unbeachtet geblieben.