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In Seite Generationengerechtigkeit:

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Im Konzept der Generationengerechtigkeit werden Vergleiche zwischen Generationen gezogen. Grundsätzlich ist zwischen direkten und indirekten Vergleichen zu unterscheiden. Im direkten Vergleich werden temporale Generationen zum selben Zeitpunkt verglichen, also heutige ‚Junge‘ und ‚Alte‘, z. B. indem man den Prozentsatz von Angehörigen der zweiten Generation (31- bis 60-Jährige) und der dritten Generation (0- bis 30-Jährige), die Sozialhilfe beziehen, zeitpunktbezogen (z. B. im Jahr 2005) vergleicht. Bei einem indirekten Vergleich werden dagegen temporale wie intertemporale Generationen (also ein Teil oder auch die Gesamtheit der zu einem Zeitpunkt existierenden Menschen) jewei unterschiedlichen verglichen. Dabei untersucht man z. B. den Anteil der Jugend an allen Sozialhilfeempfängern im Jahr 2005 und im Jahr 1975.

In der Debatte um Generationengerechtigkeit ist also vor allem das Schaffen zweier chronologischer Bedeutungen des Begriffs relevant. Um in der Diskussion um Generationengerechtigkeit zwischen den beiden chronologischen Generationsbegriffen (temporal und intertemporal) unterscheiden zu können, ist es notwendig, auch zwei unterschiedliche Arten von Generationengerechtigkeit zu formulieren. Bislang existiert in der wissenschaftlichen Diskussion allerdings keine eindeutige Begriffsgebung für diese Unterscheidung.

Eine Möglichkeit, die von Peter Laslett (1915–2001) gebraucht wird, ist die Verwendung der Bezeichnung „intergenerationell“ für den Vergleich heutiger, früherer und zukünftiger Generationen miteinander und der Bezeichnung „intragenerationell“ für den Vergleich innerhalb einer solchen jeweiligen Generation. Laslett bezieht sich dabei auf den weiteren Generationsbegriff, sieht also die temporalen Generationen nicht als eigenständige Generationen, sondern lediglich als unterschiedliche Altersgruppen derselben (intertemporalen) Generation.

Allerdings ist der Begriff ‚intragenerationell‘ auch auf temporale Generationen anwendbar, da die Vorsilbe intra- ‚innerhalb‘ bedeutet und man so auch einen Vergleich innerhalb einer Altersgruppe vornehmen kann. Beispielsweise die Gerechtigkeit innerhalb der Gruppe der unter-30-Jährigen.[1] Solche Vergleiche haben jedoch mehr mit sozialer Gerechtigkeit als mit Generationengerechtigkeit zu tun, da mit „Generationengerechtigkeit“ meistens der intergenerationelle Vergleich gemeint ist (also der Vergleich zwischen verschiedenen temporalen oder intertemporalen Generationen).

Daher erscheint die Verwendung der Bezeichnungen ‚intertemporale‘ und ‚temporale‘ Generationengerechtigkeit am sinnvollsten: Temporale Generationengerechtigkeit als Gerechtigkeit zwischen temporalen Generationen, also heute lebenden Menschen unterschiedlicher Altersstufen; Intertemporale Generationengerechtigkeit als Gerechtigkeit zwischen verschiedenen intertemporalen Generationen, also den Menschen, die früher lebten, denen, die heute leben, und denen, die zukünftig leben werden.[2]

Das Prinzip Intertemporale Generationengerechtigkeit kann folgendermaßen formuliert werden:

In der Definition für „temporale Generationengerechtigkeit“ muss man „zukünftige Generationen“ durch „nachrückende Generationen“ und „heutige Generation“ durch „ihnen vorangegangene Generationen“ ersetzen (allerdings immer gegenwärtige Generationen):

Die Unterscheidung zwischen direkten und indirekten Vergleichen ist nur beim temporalen Generationenbegriff möglich. Intertemporal wird innerhalb der Gruppen der zeitgleich Lebenden, nicht zwischen Altersgruppen unterschieden, also können in dieser Hinsicht auch keine Vergleiche gezogen werden.