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In Seite Treibsatz (Modellrakete):

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In Deutschland werden Raketentreibsätze entweder als pyrotechnische Gegenstände (bis 75 Gramm Treibstoff) oder als Explosivstoffe (mehr als 75 Gramm) klassifiziert. Pyrotechnische Gegenstände unterliegen, ab der Novellierung des deutschen Sprengstoffrechts im Jahr 2009, nach der Richtlinie 2007/23/EG der Europäischen Gemeinschaft einem Konformitätsnachweisverfahren. Ein pyrotechnischer Gegenstand darf nur in Verkehr gebracht werden, wenn er dieses Verfahren besteht und ein CE-Zeichen besitzt. Explosivstoffe müssen sich einer Baumusterzulassung nach EU-Richtlinien unterziehen und erhalten dann ein CE-Zeichen. Pyrotechnische Gegenstände der Klasse IV unterliegen einer sogenannten Qualitätskontrolle. Feuerwerksraketen dürfen – trotz ihrer konstruktiven Ähnlichkeit – nicht für den Antrieb von Modellraketen verwendet werden.

In Deutschland dürfen (für Personen über 18 Jahre frei verkäufliche) Treibsätze maximal 150 Gramm Treibladung besitzen. Für den Erwerb stärkerer Treibsätze ist eine entsprechende Lizenz („Erlaubnis nach § 27 SprengG“, umgangssprachlich „P2-Schein“, siehe unten), nötig. Diese Erlaubnis ist in Deutschland auch nötig, um Modellraketen mit mehreren Stufen oder gebündelten Treibsätzen legal starten zu dürfen. Treibsätze bis 20 Gramm können ohne Genehmigung gestartet werden. Ab 20 Gramm ist es nötig eine Erlaubnis bei der zuständigen Luftfahrtbehörde einzuholen.[1]

In allen anderen Ländern, beispielsweise Schweiz, Österreich, Großbritannien, Schweden, Frankreich, Polen oder den USA und Kanada, dürfen Treibsätze mit wesentlich größeren Ladungen frei verkauft und ohne entsprechende staatliche Genehmigung verwendet werden. Auch ist dort für den Start von Modellraketen mit mehreren Stufen oder gebündelten Treibsätzen keine besondere staatliche Lizenz nötig. Stattdessen setzt man auf Selbstregulierung innerhalb der lokalen Modellraketen-Organisationen durch sogenannte High-Power-Zertifizierungssysteme, bei welchen der Zugang zu größeren Triebwerken über ein mehrstufiges Prüfungs- und Zertifizierungssystem erfolgt. Allerdings ist auch in diesen Ländern ohne entsprechende Lizenz die Eigenanfertigung von Treibsätzen (der sogenannte Experimentalraketenbau) verboten.