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In Seite Vereinstaler:

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Da der Vereinstaler während der längsten Zeitspanne des Deutschen Kaiserreichs kursgültig war, bildet er für Münzsammler die logische Erweiterung des Sammelgebietes „Deutsches Reich“. Der besondere Reiz liegt darin, dass er von fast allen Mitgliedern des Deutschen Bundes geprägt wurde, einschließlich des Kaisertums Österreich und des Fürstentums Liechtenstein. So gibt es auch Vereinstaler der nach 1866 erloschenen Staaten Königreich Hannover, Herzogtum Nassau, Hessen-Homburg und Kurfürstentum Hessen sowie der Freien Stadt Frankfurt am Main.

Ausnahmen bildeten lediglich die Hansestädte Hamburg, Bremen und Lübeck, die dem Deutschen Zollgebiet erst 1888 beitraten. Die Großherzogtümer Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz, die dem Deutschen Zollverein erst mittelbar über den Norddeutschen Bund beitraten, bezeichneten ihre letzten Taler bei gleichem Silberfeingehalt nicht explizit als „Vereinstaler“.

Da einfache Vereinstaler weniger gesammelt werden als nach 1871 geprägte deutsche Silbermünzen in Mark-Währung, liegen die Preise für diese Taler gewöhnlich auch niedriger als bei den genannten Silbermünzen des Kaiserreichs bei vergleichbaren Erhaltungen und Auflagen. Lediglich die wesentlich selteneren Doppeltaler und die schon ab 1876 verrufenen (Vereins-)Gulden erzielen höhere Sammlerpreise.