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In Seite Volksabstimmungen in Ost- und Westpreußen 1920:

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Im Abstimmungsgebiet Allenstein erfolgte die Übergabe der Amtsgeschäfte am 14. Februar 1920. Am Bahnhof der Stadt begrüßte Regierungspräsident Matthias von Oppen die Kommission, um sogleich das Abstimmungsgebiet per Zug zu verlassen.

Der Interalliierten Kommission in Allenstein gehörten neben dem Vorsitzenden Ernest Rennie der französische Diplomat Joseph Couget (der am 2. Juni 1920 durch Abel Chevalley ersetzt wurde), der italienische Senator Domenico Fracassi di Torre Rossano sowie der japanische Diplomat Marumo(?) an. Im Dienst der Kommission für dieses Abstimmungsgebiet standen 88 höhere Beamte und Offiziere: 34 Briten, 24 Franzosen, 23 Italiener und 7 Japaner. Die Kommission in Allenstein entschied sich für folgende Aufteilung der Aufgaben: Der Brite Rennie kümmerte sich um das Ressort „Inneres und Eisenbahnen“, der Franzose übernahm den Bereich „Justiz“, um den Aufgabenbereich „Finanzen, Sozialversicherung, Post und Fernmeldewesen“ kümmerte sich der Italiener Fracassi, für den „Abstimmungsprozess“ war der Japaner Marumo zuständig. Als militärische Mittel unterstanden der Kommission in Allenstein zunächst 400 Mann Royal Irish Rifles, die im Mai um weitere 400 Mann verstärkt wurden, sowie seit März auch ein etwa 700 Mann starkes italienisches Bataillon.[1]

Der Vertreter der Reichsregierung war der völkisch-nationale Wilhelm von Gayl als Reichs- und Staatskommissar. Ihm war aber, wie er selbst schrieb, „eine Doppelaufgabe gestellt: Er hatte die deutschen Belange gegenüber der Kommission und den Polen zu wahren, aber auch der Kommission aufklärend und beratend zu helfen sowie ihren Verkehr mit den deutschen Regierungsstellen außerhalb des Gebietes zu vermitteln. Er war nicht einseitiger Interessenvertreter wie der polnische Generalkonsul, sondern durch ein entsprechendes Abkommen organisch mit der Kommission verbunden.“ Wenngleich laut Le Rond-von-Simson-Abkommen nicht vorgesehen, benannte Polen den Generalkonsul Zenon Eugeniusz Lewandowski als Interessenvertreter.[2] Nach wiederholten Konflikten mit der Interalliierten Kommission, zuletzt einem von Lewandowski organisierten mehrwöchigen Streik der polnischen Plebsizithelfer im Mai 1920, wurde er abberufen und durch Fürst Henryk Korybut-Woroniecki ersetzt.

Zu den ersten Amtshandlungen der Kommission in Allenstein gehörte die Verkündung einer Proklamation, in der sie ihre Aufgabe und Befugnisse darlegte und die Bewohner des Abstimmungsgebiets zur Mitwirkung aufforderte:

Um die reibungslose Zusammenarbeit mit den bestehenden Verwaltungen sicherzustellen, entsandte die Interalliierte Kommission in Allenstein in jede der elf Kreisverwaltungen einen sogenannten Kreiskontrolleur (konkret fünf britische und je drei französische und italienische Mitarbeiter). Die französischen, später auch die britischen Kontrolleure bekamen zudem eigenes Personal zur Seite gestellt, die italienischen Kontrolleure blieben hingegen auf sich allein gestellt. Die Kreiskontrolleure hatten große Spielräume bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und konnten in ihrem Kreis auch über die Polizei verfügen. Als Reaktion auf fortgesetzte Beschwerden der polnischen Seite über Behinderungen der eigenen Plebiszitkampagne durch die Verwaltungen und über Bedrohungen polnischer Aktivisten entschloss sich die Kommission in Allenstein am 30. Mai 1920, jedem Kreiskontrolleur einen polnischen Beirat zur Seite zu stellen.[4]

Das Gerichtswesen blieb hingegen unangetastet, die Kommission behielt sich lediglich ein Freigaberecht für Urteile von deutschen Gerichten vor, bevor diese im Abstimmungsgebiet umgesetzt werden durften. Eine eigenständige Untersuchungskommission wurde eingerichtet, um gegen mögliche unzulässige Beeinflussungen des Plebiszits durch Amtspersonen vorzugehen, die über die Dauer ihrer Tätigkeit etwa 20–30 Schulbedienstete für schuldig befand und von ihren Aufgaben entbandt.[5] Zu einem Eklat kam es am 7. März 1920, als die vom polnischen Generalkonsul Lewandowski an seinem Dienstsitz in Allenstein ohne vorherige diplomatische Ankündigung aufgezogene polnische Flagge von einer aufgebrachten Menge eingeholt wurde. Die Kommission setzte anschließend das ordnungsgemäße Hissen der Flagge durch und ließ den Oberbürgermeister von Allenstein, Georg Zülch, sowie den Polizeipräsidenten der Stadt ausweisen.[6]

Auch die Polizei wurde in Allenstein nicht grundsätzlich umstrukturiert. Die deutsche Sicherheitspolizei blieb für das Abstimmungsgebiet als Ganzes zuständig und wirkte auch unter dieser Bezeichnung weiter. Erst nach wiederholten polnischen Beschwerden über deren Untätigkeit, ja sogar Kollaboration mit Störern pro-polnischer Veranstaltungen, wurde die Kommission im Juni 1920 schließlich tätig. So wurde die Sicherheitspolizei in „Abstimmungspolizei“ umbenannt, einem britischen Offizier direkt unterstellt und für polnische Bewerber geöffnet. Die Maßnahmen hatten jedoch bestenfalls oberflächliche Auswirkungen und kamen viel zu spät, um für die wenigen verbleibenden Wochen des Abstimmungskampfes noch einen Unterschied auszumachen.[7]

Am 21. Februar 1920 gab die Kommission in Allenstein ihren ersten offiziellen Erlass heraus, mit dem Deutsch und Polnisch gleichgestellt wurden und die Visumspflicht für die Ein- und Ausreise aus dem Abstimmungsgebiet eingeführt wurde. Alle Veröffentlichungen der Kommission erfolgten stets zweisprachig (deutsch und polnisch). Weitere Erlasse beschäftigten sich mit dem Gerichtswesen, der Förderung von Abstimmungspropaganda und öffentlichen Veranstaltungen sowie der Regulierung der eigentlichen Abstimmung.[8] Mit der Ausgabe eigener Briefmarken wurde in Allenstein am 12. April 1920 begonnen und bis Ende Juli 1920 auf diese Weise etwa 10 Millionen Mark eingenommen.