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In Seite Nichtakademischer Titel:

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  • Baurat (Bau-R.) / Geheimer Baurat
  • Bergrat
  • Hofbaurat / Geheimer Hofbaurat
  • Justizrat / Geheimer Justizrat
  • Kommerzienrat (Kom.-R.) (in Österreich: Kommerzialrat) / Geheimer Kommerzienrat (Geh. Kom.-R.)
  • Medizinalrat / Geheimer Medizinalrat
  • Ökonomierat / Geheimer Ökonomierat, Ökonomierat (Bayern)
  • Regierungsrat (Reg.-R.) / Geheimer Regierungsrat (Geh. Reg.-R.)
  • Regierungs- und Baurat / Geheimer Regierungs- und Baurat
  • Geheimer Archivrat
  • Generalsuperintendent (Gen.-Sup.), als kirchlicher Titel aber weiter in Gebrauch
  • Hofrat
  • Landwirtschaftsrat
  • Forstrat
  • Kommissionsrat
  • Obertribunalrat (Ob.Trib.R.)
  • Rat
  • Staatsrat (Staats-R.)

Vgl. auch als „fachübergreifend“:

  • Geheimrat (Geheim-R.)
  • Wirklicher Geheimrat (Wirkl. Geh.-R.)

Alle Dienstbezeichnungen von Beamten und Militärs sind zunächst nicht daran gebunden, ob der Träger eine akademische Ausbildung hat. Das gilt auch für politische Beamte, wie Beigeordnete, Bürgermeister oder Staatssekretäre. Gleiches gilt für militärische Rangbezeichnungen. Auch der General ist nicht notwendigerweise Akademiker. Daher können die vorstehenden Titel sowohl Akademiker als auch Nichtakademiker tragen. Akademische Bezeichnungen sind beispielsweise Prof., Dr., Dipl., grad.

Die Rangfolge der Titel sieht dementsprechend folgendermaßen aus:

  1. Militärischer Rang
  2. Akademischer Grad
  3. Nichtakademischer Titel
  4. Adelstitel

Ein Beispiel wäre: Major Dr. phil. Leg.-R. Graf von … zu … Mustermann

Nichtakademische Titel muss man unterscheiden zwischen den Angehörigen von echten Beratungs- und Beschlussgremien der Regierung, die in einigen deutschen Staaten vom 16. bis zum 19. Jahrhundert oft als Geheimer Rat bezeichnet wurden, so dass deren Mitglieder auch Geheimrat genannt wurden.

Bei den Beamten bezeichnet Rat einen hohen Rang und hat einen Anklang daran, dass dieser stimmberechtigtes Mitglied eines Kollegiums ist oder war: Regierungsrat, Reichsgerichtsrat, Landgerichtsrat.

Der Zusatz Geheimer drückte eine höhere Rangstufe aus, das Prädikat Wirklicher zeigte die höchste Stufe an: Wirklicher Geheimer Rat – in diesem Fall stand dem Träger der Bezeichnung die Anrede „Exzellenz“ zu.

Alle diese Titel waren grundsätzlich offizielle Bezeichnungen für Beamte, wurden aber bei besonderen Verdiensten auch als Ehrenbezeichnungen verliehen.