Citation Hunt

Das unten stehende Wikipedia-Snippet wird von keiner verlässlichen Quelle unterstützt. Kannst du eine finden?

Klicke auf Verstanden!, um zu Wikipedia zu gehen und das Snippet zu reparieren, oder Nächstes!, um ein anderes zu sehen. Viel Glück!

In Seite Volksschule:

"

In der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts war die öffentliche Volksschule häufig nach Konfession und Geschlecht getrennt. Es gab daneben gesonderte Vorschulen mit einer Grundausbildung als Vorbereitung für den Wechsel in mittlere und höhere Lehranstalten.

Nach dem Ersten Weltkrieg wurde das Schulwesen im Weimarer Schulkompromiss durch die Weimarer Reichsverfassung von 1919[1] bzw. 1920 mit dem Reichsgrundschulgesetz[2] festgelegt:

Gesonderte Vorschulen mussten danach bis 1925 geschlossen sein. Wer die Volksschule nach den ersten vier Jahren nicht verließ, erhielt nach acht Jahren den Volksschulabschluss.

Während der Wirtschaftskrise, die sich an die Inflationszeit (1919–1923) anschloss, entbrannte ein langer Streit innerhalb der Vielparteienlandschaft der Weimarer Republik über ein Reichsschulgesetz 1928; es blieb bei zahllosen Entwürfen.[3] Der Reichstagsabgeordnete Kurt Löwenstein (SPD) forderte daneben eine Verlängerung der Volksschulzeit auf neun oder zehn Jahre, um die Schulabgänger nicht in jugendlichem Alter mit der Massenarbeitslosigkeit zu konfrontieren.[4] Primär sollte der Kirche der Einfluss auf das Schulwesen entzogen werden sowie die damit verbundene Geschlechtertrennung durch Bildung von Gemeinschaftsklassen aufgehoben werden.

Erst unter nationalsozialistischer Regierung erging 1938 ein neues Reichsschulpflichtgesetz.[5]

Mit der nochmaligen Bestätigung der achtjährigen Schulpflicht wurden regionale Abweichungen (Bayern und Württemberg sieben Jahre bzw. Hamburg und Holstein neun Jahre)[6] reichseinheitlich aufgehoben. Die Mittelschule dauerte damals sechs Jahre (5.–10. Schulbesuchsjahr) und die höhere Schule neun Jahre (5.–13. Schulbesuchsjahr; für Jungen bis 1937, für Mädchen bis 1940).

Nach dem Anschluss Österreichs 1938 etablierten die Nationalsozialisten – nach österreichischem Vorbild und parallel zur deutschen Volksschule – eine Hauptschule für begabte Volksschüler. Reichserziehungsminister Bernhard Rust teilte damals der Presse mit, die aus dem alten Österreich stammende Hauptschule würde im ganzen Reich eingeführt und mit den ersten vier Jahren der Mittelschule des Altreichs verbunden.[7]

Die nur vierklassige neue Hauptschule sollte letztlich die sechsjährige Mittelschule verdrängen; sie wurde auch Bürgerschule genannt und bereitete auf handwerkliche Berufe vor.[8] Das Reichsschulpflichtgesetz von 1938 wurde daraufhin am 16. Mai 1941 entscheidend ergänzt. Dem Abschnitt II (Volksschulpflicht) folgte nun der neue Abschnitt III (Hauptschulpflicht):

Nach Ende des Zweiten Weltkriegs übernahmen die vier Besatzungsmächte die Hoheitsgewalt und entschieden, je nach dem Grad der Zerstörung der Gebäude, über die Durchführung des Schulunterrichts. Die britische Militärregierung übertrug im Januar 1947 die Hoheitsgewalt wieder an deutsche Behörden,[9] lediglich für die amerikanische und französische Besatzungszone (Süddeutschland) war die Kontrollratsdirektive Nr. 54[10] vom 27. Juni 1947 von Bedeutung.

Die sowjetische Militärregierung führte ab 31. Mai 1946 in der Sowjetischen Besatzungszone ein Einheitsschulsystem ein. Im Gebiet der späteren DDR wurde die Volksschule nach dem Gesetz zur Demokratisierung der deutschen Schule vom Mai/Juni 1946 zu einer achtjährigen allgemeinbildenden Grundschule, an die sich entweder die Berufsschule, oder für ungefähr 15 % der besten Schüler die vierjährige Erweiterte Oberschule anschloss. Außerdem gab es für gute Schüler wahlweise die Möglichkeit, nach der achten Klasse eine zweijährige Mittelschule zu besuchen. Mit Abschluss der Phase des Aufbaus der sozialistischen Schule (1949–1962) trat ab 1959 an Stelle der achtjährigen Grundschule als Einheitsschule die Polytechnische Oberschule, die zehn Klassen umfasste.

Erst mit Gründung der Bundesrepublik Deutschland 1949 (ohne Sowjetische Besatzungszone, SBZ) wurde das Vorkriegsmodell aus Volksschule, Mittelschule und Höherer Schule in Westdeutschland wieder flächendeckend eingeführt.[11] Die strikte Konfessions- und Geschlechtertrennung in der Volksschule wurde erst Anfang der 1960er Jahre durch Bildung erster Gemeinschaftsklassen (Gemeinschaftsschule, im Gegensatz zur Bekenntnisschule) gelockert. Dieser Liberalisierungsprozess dauerte bis zum Beginn der 1970er Jahre. In Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen existieren weiterhin konfessionelle Grundschulen.

In schwach besiedelten ländlichen Gebieten (z. B. Emsland) waren oft mehrere Klassen (meistens Klasse 1–4 und Klasse 5–8) zu gemeinschaftlichem Unterricht zusammengefasst.

Die folgende Tabelle zeigt die Schülerzahl 1963 in öffentlichen achtklassigen Volksschulen der Bundesrepublik Deutschland:[12]

In der Bundesrepublik Deutschland wurden 1964 die bisherigen Volksschulen (acht Schuljahre) aufgrund des Hamburger Abkommens zur Bildungsreform formell aufgelöst. Als Regelschule trat an ihre Stelle die vierjährige Grundschule (in West-Berlin die sechsjährige Grundschule[13]) und eine fünfjährige (Berlin: dreijährige) Hauptschule. Alternativ zur Hauptschule konnten die Schüler nach ihrer Grundschulzeit eine andere weiterführende Schule der dreifach gegliederten Sekundarstufe I besuchen.

Die beschlossene Neuordnung der Schulorganisation verdrängte den Begriff der Volksschule nach und nach auch aus der Gesetzgebung. § 4 Abs. 3 des Hamburger Abkommens[14] gestattete es den Ländern, am Begriff der Volksschule als Einheitsbezeichnung für Grund- und Hauptschule festzuhalten. In dieser Bedeutung definiert heute nur noch die Landesverfassung von Baden-Württemberg[15] die Volksschule. Auch in der bayerischen Verfassung wird die Volksschule noch mehrfach[16] erwähnt, in der Schulgesetzgebung inzwischen jedoch nicht mehr verwendet. Anlass hierfür war die Abschaffung der Hauptschule in Bayern.[17] Mit Wirkung vom 1. August 2012[18] ist an die Stelle der Hauptschule die Mittelschule (Art. 7a BayEUG) getreten; zugleich wurde die sprachliche Verknüpfung mit der Grundschule über das Wort Volksschule aufgegeben.

Art. 7 Abs. 5 Grundgesetz legt die Voraussetzungen für die Zulassung privater Volksschulen in den Ländern fest; hierauf Bezug nehmend findet die Volksschule im Bremer Privatschulgesetz[19] und im nordrhein-westfälischen Schulgesetz[20] bei den Regelungen über das Genehmigungsverfahren Erwähnung.

Im Übrigen ist die Volksschule aus den Landesverfassungen verschwunden und auch aus der Schulgesetzgebung der Länder – von einigen Regelungen über die früheren Bezeichnungen der Lehrberechtigung und bezüglich der Lehrerbesoldung abgesehen – gestrichen worden. Bisher wurde die Bezeichnung Volksschule überwiegend in Bayern an Schulen vergeben, bei denen Grundschule und weiterführende Schule (Mittelschule oder Hauptschule) unter einem Dach vereinigt sind. Nach dem ab dem 1. August 2012 geltenden Recht kann auf gemeinsamen Antrag von Schulaufwandsträger und Schule eine Grundschule den Zusatz (Volksschule) führen (Art. 29 Abs. 1 Satz 5 BayEUG). Er bezieht sich dann jedoch nur noch auf die Grundschule.

Nach der Wiedervereinigung 1990 wurde die sechsjährige Grundschule West-Berlins auf das gesamte neue Bundesland Berlin übertragen, das benachbarte ostdeutsche Bundesland Brandenburg führte ebenfalls eine sechsjährige Grundschule ein.[21] 2010 scheiterte per Volksentscheid im Bundesland Hamburg der Versuch zur Einführung einer sechsjährigen Primarschule.