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In Seite Korrelatentheorie:
"Die Korrelatentheorie war eine rechtswissenschaftliche Theorie, die zur Zeit der Weimarer Republik vertreten wurde. Sie diente dazu, die Verfassungsmäßigkeit einer staatlichen Rechtsaufsicht über öffentlich-rechtliche Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften zu begründen. Die Korrelatentheorie und mit ihr die staatliche Rechtsaufsicht wird heute ganz überwiegend als Verstoß gegen das Verfassungsgebot der Trennung von Staat und Kirche abgelehnt.