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In Seite Shinōkōshō:

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Da sie nach konfuzianischen Wertvorstellungen einen höheren gesellschaftlichen Nutzen hatten, standen sie in der Gesellschaftsordnung noch über den Kaufleuten. Zum Handwerk (, ) zählten aber nicht nur die klassischen Handwerksberufe, auch Ärzte gehörten diesem Stand an, wobei diese anfangs eher „Arzt aus Erfahrung“ waren.[1] Erst in der Meiwa-Ära, Mitte des 18. Jahrhunderts, entwickelte sich daraus mit der Gründung des Igakukan (医学館), des Instituts für medizinische Studien, ein Studiengang.

Handwerker standen meistens in einem bestimmten Dienstverhältnis zu den Häusern der bushi, für die sie verschiedene Arbeiten verrichteten. Geregelt wurde das Verhältnis durch so genannte oyabun. Diese waren für die Lieferung von Arbeitskräften für private, aber auch für öffentliche Arbeiten zuständig.

Handwerkliche Fähigkeiten wurden in der Regel von einer Generation an die nächste weitergegeben. Man musste den Beruf des Vaters erlernen und es war beinahe unmöglich aus dem Familienbetrieb auszusteigen. Selbstständigkeit konnte nur erlangt werden, wenn man sich vom Vater oder vom ältesten Bruder zum Oberhaupt einer Haupt- oder Zweigfamilie ernennen ließ.

Man unterschied unter den Handwerkern nochmal jene, die in der Burgstadt ein Haus hatten (居職, ishoku), das Haus verlassende Handwerker (出職, deshoku), wie zum Beispiel Zimmermann oder Maurer, und so genannte „Umherziehende“, die keinen festen Wohnsitz hatten (渡り, watari).