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In Seite Sehnenscheidenentzündung:

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Sehnenscheidenentzündungen treten im Sportbereich vor allem durch schnelle Steigerungen von Belastung oder Belastungsdauer auf. Dies betrifft zum Beispiel bei (Ski-)Langläufern die Sehnenscheiden der Fußstrecker und der Fußbeuger.

Eine Sehnenscheidenentzündung kann auch durch längerfristiges Überstrapazieren der Handgelenke verursacht werden. Beispiele für solche Ursachen sind Fehlhaltungen oder eine unergonomische Ausstattung an Computer-Arbeitsplätzen – die zum, manchmal umgangssprachlich auch als „Mausarm“ bezeichneten, Repetitive Strain Injury Syndrom führen können – und ähnlich monoton belastende Tätigkeiten sowie fortgesetzte Überbeanspruchung des Handgelenks.

Früher waren Sehnenscheidenentzündungen bei Schreibkräften, die an mechanischen Schreibmaschinen arbeiteten, sehr häufig, da beim Schreiben ein höherer Kraftaufwand als bei modernen Tastaturen erforderlich war.

Die Sehnenscheidenentzündung wurde früher als „Fibrositis“ der Sehnen(scheiden) bezeichnet.[1] Neue Studien zum erkrankten Sehnenmaterial zeigen, dass die Fibroblasten vermehrt das instabilere Kollagen Typ 3 anstelle des stabileren Kollagens Typ 1 produzieren. Dies deutet auf degenerative Prozesse hin.

Eine Einteilung der Erkrankten nach Berufsgruppen kann heute nur schwer getroffen werden. Die Risikofaktoren sind unter anderem die häufige Arbeit mit handgehaltenen vibrierenden Werkzeugen, die Arbeit mit einer Handkraft von über 4 kg oder eine Zykluszeit von unter zehn Sekunden. Für die Arbeit mit Computertastaturen jedoch liegen widersprüchliche Studien vor.[2]

Im September 2006 wurde ein Grundsatzurteil des Verwaltungsgerichts Göttingen veröffentlicht, das die Sehnenscheidenentzündung einer Bahn-Schalter-Beamtin als Berufskrankheit anerkannte (Az.: 3 A 38/05). Grundlegend für das Urteil war die deutsche Berufskrankheitenverordnung, die auch für alle gesetzlich sozialversicherten Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft gilt. Zuständig für Streitfälle, die die gesetzliche Unfallversicherung betreffen, sind in Deutschland in aller Regel die Sozialgerichte, außer für Beamte.[3]

Bei chronischen Beschwerden wird von einem RSI-Syndrom (repetitive strain injury) gesprochen.