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In Seite Aufwandsentschädigung (Deutschland):

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Eine Aufwandsentschädigung ist in Deutschland eine pauschale Vergütung, welche zur Abgeltung von Aufwendungen gezahlt wird, die mit einem Ehrenamt oder einer Tätigkeit verbunden sind und die nicht zeitlich, örtlich und/oder inhaltlich näher präzisiert werden können oder müssen. Diese Vergütungen sind steuerpflichtig, wenn und soweit sie nicht ausdrücklich steuerfrei gestellt worden sind.

Der Begriff der Aufwandsentschädigung ist vom (deutschen) schuldrechtlichen Aufwendungsersatz, der in Form von konkreten Nachweisen erfolgen muss, zu unterscheiden.