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In Seite Promotion (Doktor):

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Der Verlauf einer Promotion wird in der Prüfungsordnung des zuständigen Fachbereiches festgelegt. Das Verfahren kann von Hochschule zu Hochschule und von Fach zu Fach sehr unterschiedlich sein. In der Regel enthält es folgende Positionen:

  1. Geeigneter Studienabschluss (in der Regel gutes bis sehr gutes Examen) als Voraussetzung,
  2. Gegebenenfalls weitere Qualifikationsvoraussetzungen, zum Beispiel Seminarscheine, Sprachnachweise (Latinum, Graecum etc.) etc.
  3. Übernahme der Betreuung durch einen Hochschullehrer („Doktorvater“ bzw. „Doktormutter“).
  4. Anmeldung des Promotionsvorhabens beim Promotionsausschuss einer Fakultät an einer Universität,
  5. Annahme als Promotionsstudent,
  6. Anfertigung der Dissertation.

Die Dauer der Promotion schwankt je nach Fachrichtung und Thema der Arbeit stark. Nach einer Umfrage der Universität Marburg dauert sie im Schnitt vier bis fünf Jahre.[1] In den Ingenieurwissenschaften und der Informatik ergab eine Umfrage eine durchschnittliche Dauer von 5,4 Jahren.[2] Die Durchschnittsdauer der Promotion lag 2020 laut der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) fächerübergreifend bei gut vier Jahren. Nur 18 Prozent der Nachwuchswissenschaftler schlossen ihre Promotion demnach in dreieinhalb Jahren oder weniger ab. Fünf Prozent brauchten bis zu drei Jahren; 27 Prozent der Dissertationen wurden hingegen erst nach über fünf Jahren eingereicht. In den Naturwissenschaften, auf die sich die meisten Förderprogramme konzentrieren, liegt die Promotionsdauer dabei laut DFG über alle Fächer hinweg bei durchschnittlich 50 Monaten und ist damit am niedrigsten. In den Geistes- und Sozialwissenschaften dauerten die Promotionen mit 56 bzw. 57 Monaten hingegen am längsten.[3] Dabei ist die Promotionsdauer auch von äußeren Faktoren abhängig wie etwa gleichzeitige Berufstätigkeit außerhalb der Universität oder privaten Belangen wie z. B. Kindererziehung.

Mediziner beginnen ihre Dissertation häufig gegen Ende ihres Studiums, die Dauer ist dabei jedoch sehr unterschiedlich und reicht von wenigen Semestern (klinisch-theoretische Promotionsarbeit) bis zu mehreren Jahren (medizinhistorische oder experimentelle Promotionsarbeiten). Der Doktorand ist häufig – vor allem in den Naturwissenschaften – in dieser Zeit beim jeweiligen Institut angestellt. Juristen investieren etwa eineinhalb bis drei Jahre, bei umfangreichen empirischen Arbeiten dreieinhalb bis vier Jahre.

Die Dissertation umfasst je nach Fachrichtung meist zwischen 25 und mehreren hundert Seiten. Während der Promotionszeit sind (je nach Universität, Fakultät, Fach und Lehrstuhl):

  1. Doktorandenseminare (Oberseminare) zu besuchen,
  2. Fachpublikationen zu veröffentlichen,
  3. Arbeiten beim Lehrangebot des Lehrstuhls oder Instituts mitzuerledigen (Klausuren zu stellen und zu korrigieren, Übungen zu halten, Skripte zu überarbeiten und Ähnliches),
  4. die jeweiligen Dissertationen beim Promotionsausschuss einzureichen,
  5. zwei bis drei Gutachten durch die Opponenten zu erstellen,
  6. Mündliche und öffentliche Verteidigung (Disputation) und/oder Rigorosum,
  7. Vorbereitung der Doktorarbeit zur wissenschaftlichen Publikation,
  8. Einholung der Druckgenehmigung (Imprimatur), sofern noch nicht erteilt (bei Arbeiten der katholischen Theologie muss eventuell noch eine kirchliche Billigung eingeholt werden [Nihil obstat, lat. für ‚Nichts steht im Weg‘]),
  9. Publikation einschließlich Ablieferung von Pflichtexemplaren bei den Bibliotheken. Die allermeisten (Stand 2026) Fakultäten erlauben inzwischen auch die Veröffentlichung der Dissertation durch Publikation im Internet.

Vor allem in naturwissenschaftlichen Fächern, in denen Monographien meist eine weitaus geringere Rolle spielen als in den Kultur- und Geisteswissenschaften, wird des Öfteren eine kumulative Dissertation erstellt. Hierbei werden Teilaspekte der eigenen Forschungsarbeit in eigenständigen, kürzeren Manuskripten zusammengefasst und alleine oder mit Koautoren in begutachteten Fachzeitschriften in Aufsatzform (Reviewed Papers) veröffentlicht. Die einzelnen Publikationen, die möglichst in einem Sinnzusammenhang stehen sollen, werden anschließend kumuliert, d. h. als einzelne Kapitel zusammengefasst und als Dissertation eingereicht. Die nötige Gesamtzahl der Manuskripte und der Anteil der bereits veröffentlichten Kapitel wird durch die jeweilige Promotionsordnung festgelegt. Der Doktorand gelangt durch das Kumulieren zu einem übersichtlicher gegliederten Promotionsablauf, erlernt die Methodik des Publizierens in Journalen und kann statt eines Einzelwerks mit geringem Verbreitungswert mehrere Veröffentlichungen vorweisen, die von den Fachkollegen in den Naturwissenschaften weit stärker wahrgenommen werden.

Die Konkurrenz ist bei manchen Forschungsthemen sehr groß und auch der Druck, als Erster zu bestimmten Themen (Ergebnisse) zu veröffentlichen. In der Praxis bedeuten frühere Veröffentlichungen durch andere keineswegs eine „Entwertung“ der eigenen Arbeit, sofern auch diese Veröffentlichungen bei der eigenen Arbeit berücksichtigt werden.

In der Regel müssen in Deutschland während der Promotionsarbeit keine Lehrveranstaltungen besucht werden. Sollte man in einem Fach promovieren, das man zuvor nicht studiert hat, ist das anders. Dann absolviert man parallel zur Dissertation ein „Promotionsstudium“, das Lehrveranstaltungen einschließt.