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In Seite Watchlist:

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Zur Bewertung von Visaanträgen in die USA nutzt das State Department eine Datenbank ("PIA").[1] Diese ist nicht identisch mit dem Terrorist Identities Datamart Environment (TIDE) des National Counterterrorism Center.[2] Einem von The Intercept 2014 veröffentlichten Dokument zufolge könne die Aufnahme einer Person in die Watchlist verschiedene Gründe haben; häufig handelt es sich um Personen, die unter dem Verdacht krimineller Aktivitäten wie etwa des Drogenhandels stehen. Zu den Gründen zählen etwa auch die Beschädigung eines Computers, der ausschließlich von einer Finanzinstitution benutzt wird oder allgemein die Beschädigung von Regierungseigentum. Auch Handlungen, die nur eine Gefahr für das Eigentum darstellen und die Regierung durch Einschüchterung beeinflussen sollen, können zu einem Eintrag auf der Liste führen. Für einen Eintrag seien keine konkreten Fakten oder Beweise nötig, genügen könnten Indizien wie Postings auf Twitter oder Facebook.[3]

Die No Fly-Liste selbst, die Gründe und das Datum des Eintrags sind nur der Transportation Security Administration bekannt. Daraus ergeben sich gravierende Hindernisse bei der gerichtlichen oder außergerichtlichen Überprüfung eines Eintrags.[4] Nach Angabe des Federal Bureau of Investigation ergaben sich bei Überprüfungen im Jahre 2009 19.000 Treffer. Die Terrorist Watchlist enthielt 2009 etwa 400.000 Namen und die Untermenge der No-Fly-List 3.400, darunter 170 US-Bürger.[5] 2009 umfasste die Terrorist watch list 1 Mio. Einträge (incl. Deck- und Tarnnamen, also nicht Zahl von Individuen).[6] 2013 waren auf der Terrorist Watchlist bereits 700.000 Namen verzeichnet.[7]

Anfang 2014 entschied erstmals ein Gericht über eine Klage gegen die Listung einer Person auf der no-fly list. Der Richter befand, dass die Prüfverfahren nicht die Anforderungen erfüllten. Daher verurteilte er die Regierung der Vereinigten Staaten auf Auskunft, ob die Klägerin zum Zeitpunkt des Urteils in die USA fliegen dürfe. Die Regierung musste außerdem offenlegen, nach welcher von neun Kategorien der Klägerin der Flug verwehrt wurde, auch wenn die konkreten Hinweise geheim bleiben durften. Außerdem müsse jede Person zumindest einen Antrag auf Aufhebung des Flugverbots stellen können.[8] In der darauf folgenden endgültigen Anordnung stellte das Gericht fest, dass der ursprüngliche Eintrag der Klägerin 2004 auf die no-fly list ein einfacher Irrtum eines FBI-Agenten war. In der Folge hatten alle anderen beteiligten Regierungsstellen diesen Eintrag nie überprüft, sondern basierend nur auf der damaligen Entscheidung weitreichende Folgemaßnahmen ergriffen und sie in verschiedene weitere Überwachungslisten eingetragen. Ein Mitarbeiter des State Departments schrieb etwa handschriftlich das Wort terrorist in ein Formular.[9] Die Klägerin wurde dadurch zehn Jahre lang an der Einreise in die Vereinigten Staaten gehindert, verlor ihr Promotionsstipendium an der Stanford-Universität und musste weitere Einschränkungen ihres beruflichen und privaten Lebens hinnehmen.[10] Auch prominente US-Politiker wie Ted Kennedy[11] oder John Lewis[12] waren schon von Namensgleichheiten betroffen.

Im Zuge des Gerichtsverfahrens wurden Verdachtsmomente bekannt, dass das FBI völlig unbescholtene Muslime auf die no-fly list gesetzt hätte, um sie anschließend zu einer Tätigkeit als Informant oder agent provocateur in ihrem jeweiligen sozialen Umfeld nötigen zu können.[13]

  • 1987 wurde der frühere Generalsekretär der UNO und damalige österreichische Bundespräsident Kurt Waldheim im Zusammenhang mit behaupteter Mitwisserschaft oder gar Mittäterschaft an Nazi-Kriegsverbrechen während des Zweiten Weltkrieges auf die Watchlist gesetzt (siehe Waldheim-Affäre). Dies machte das ganze Verfahren unter diesem Ausdruck vor allem in Österreich bekannt.
  • Im Jahr 1988 wurde Nelson Mandela gemeinsam mit anderen Vertretern des ANC von der US-amerikanischen Regierung unter Ronald Reagan für seinen Kampf gegen das Apartheid-Regime als „Terrorist“ auf die Watchlist gesetzt.[14] Erst im Jahr 2008 wurde er unter George W. Bush von dieser Liste gestrichen.
  • Am 22. September 2004 verweigerten die Behörden dem britischen Sänger Cat Stevens die Einreise in die USA[15] wegen angeblicher Kontakte zu islamistischen Terrororganisationen. Stevens, der sich seit seinem Übertritt zum Islam Yusuf Islam nennt, hat solche Verbindungen stets bestritten.
  • Am 18. April 2009 verweigerten die USA einer Air-France-Maschine auf dem Weg nach Mexiko das Überflugrecht, weil sich an Bord der Exil-Kolumbianer Hernando Calvo Ospina befand, der – nach Darstellung der Le Monde diplomatique zu Recherchezwecken – Verbindungen zur FARC hat.[16]
  • Im Januar 2010 wurde dem Schriftsteller Gabriel Kuhn die Einreise verweigert.[17] Er hatte eine Lesereise in den USA geplant.
  • Am 30. September 2013 wurde dem Schriftsteller Ilija Trojanow die Anreise ohne Visum verweigert, obwohl ihm DHS nach eigenen Angaben eine ESTA erteilt hatte.[18] Er wollte an einem Germanistenkongress in den USA teilnehmen.