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In Seite Nebenkosten beim Grundstückskauf:

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Die vom Käufer zu zahlende Maklerprovision lag üblicherweise zwischen 3,57 und maximal 7,14 Prozent des Kaufpreises inkl. MwSt. Die in vielen Fällen zusätzlich vom Verkäufer zu zahlende Provision lag üblicherweise zwischen 1,19 und maximal 4,76 Prozent des Kaufpreises inkl. MwSt. Gemäß Neuregelung in § 656c BGB gilt beim Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern seit Ende 2020 in der Regel das Prinzip der gleichen Maklerprovision.