Citation Hunt

Das unten stehende Wikipedia-Snippet wird von keiner verlässlichen Quelle unterstützt. Kannst du eine finden?

Klicke auf Verstanden!, um zu Wikipedia zu gehen und das Snippet zu reparieren, oder Nächstes!, um ein anderes zu sehen. Viel Glück!

In Seite Adelsprädikat:

"

von (abgekürzt v.); zu; von und zu

Ursprünglich zeigte das Wort „von“ die örtliche Herkunft einer Person an, adelig oder nicht. In späteren Nobilitierungen wurde das adelige „von“ als sogenanntes Ehrenwort zum Namen hinzugefügt. Eine Person wurde also „in den Adelsstand mit dem Ehrenwort von“ erhoben; aus „N. N. Müller“ wurde „N. N. von Müller“.

Im Falle einer Nobilitierung konnte an Stelle der Namensschreibweise wie „von Schiller“ oder „von Müller“ auch ein sogenanntes Prädikat (Prädikat im engeren Sinn) zum Familiennamen erbeten werden. Wurde dieses gestattet, hängte der Betreffende sein Wunschprädikat – eine (fiktive) Orts- oder eine fantasievolle Ehrenbezeichnung – an den Familiennamen an; zum Beispiel: „Fischer von Erlach“, „Comini von Sonnenberg“ oder „Amon von Treuenfest“. In einigen Fällen wurde auch die Bezeichnung des Ortes, an dem sich ein Offizier in einer Schlacht besonders ausgezeichnet hatte, als Prädikat gestattet, wie bei „Goglia von Zlota Lipa“. Zum Teil ließen die betreffenden Personen den Familiennamen später einfach weg und nannten sich nur nach dem Prädikat („Hugo von Hofmannsthal“, eigentlich „Hugo Hofmann Edler von Hofmannsthal“). Dies wurde von den österreichischen Behörden geduldet und in einigen Fällen auch amtlich genehmigt. Personen, die in den Ritter- oder einen höheren Stand erhoben wurden, trugen die Standesbezeichnung bzw. den Titel offiziell, d. h. in der Regel jeweils vor dem Familiennamen und nicht vor dem Prädikat, wie etwa „Josef Graf Radetzky von Radetz“. Eine Ausnahme gilt hier bei der Ehrenbezeichnung „Edler von“. Diese wurde immer nach dem Familiennamen getragen; Beispiel: „Hugo Hofmann Edler von Hofmannsthal“. Im gesellschaftlichen Umgang wurden solche Personen aber weniger umständlich bezeichnet: „Josef Freiherr Roth von Limanowa-Lapanów“ war einfach „Josef Baron Roth“ oder „Josef Baron von Limanowa-Lapanów“. Doppelnamen mit Bindestrich und vorangehendem „von“ oder „zu“ und Titel kamen durch Adoption oder Übertragung, wie etwa bei „Karl Freiherr von Pflanzer-Baltin“ und „Stöger-Steiner von Steinstätten“ (Adoption mit Prädikat) oder dem Sonderfall „Habsburg-Lothringen“ aufgrund allerhöchster Genehmigung zustande.

Einen Sonderfall stellen die Adelsbezeichnungen dar, die aus Adelslegitimationen in den Gebieten stammen, die infolge der polnischen Teilungen 1772–1795 an Österreich gefallen waren. Im Gebiet des als österreichisch-ungarisches Kronland gebildeten Königreiches Galizien und Lodomerien (polnisch-Galicja i Bukowina) mit dem Großherzogtum Krakau bestand eine andere Adelstradition mit vom restlichen Europa abweichendem Adelsrecht. Die Szlachta der polnischen Adelsrepublik entstammte überwiegend uradligen Häusern, deren Legitimation in der Zuordnung zu bestehenden Wappengenossenschaften (auch Wappengemeinschaften genannt) bestand. Hierdurch werden unterschiedliche Familien gleichen Namens durch die Nennung der zugehörigen Wappengenossenschaft unterschieden. So gab es z. B. sowohl Grafen Komorowski Wappens Ciołek (legitimiert 1823) als auch Grafen Komorowski Wappens Korczak (legitimiert 1782). Nach dem Adelsaufhebungsgesetz 1919 hat sich die Praxis durchgesetzt, dass die Wappenbezeichnung dem Namen mit oder ohne Bindestrich vorangestellt wird, so dass die Unterscheidung der Ciołek-Komorowski von den Korczak-Komorowski weiter sichergestellt ist. Diese Praxis wurde auch in anderen Nachfolgestaaten der österreichisch-ungarischen Monarchie wie der CSR oder Polen angewendet und sogar in der Zeit der kommunistischen Regime behördlich akzeptiert.

Seit 1919 ist es in Österreich durch das Adelsaufhebungsgesetz verboten, das „von“ und die Titel im Namen zu führen. Sie wurden ersatzlos aus den Pässen gestrichen. Aus „Robert Edler von Musil“ wurde so „Robert Musil“. Manchmal wurde der Familienname gestrichen und das Prädikat ohne „von“ zum Familiennamen erklärt, oder es wurden der Familienname und das Prädikat als Doppelnamen eingetragen. Das hing wohl vom jeweiligen Urkundsbeamten und seiner Gesinnung ab. So gibt es in der Familie „Wolff v. Plottegg“ heute drei staatliche Varianten: „Wolff“, „Plottegg“ und „Wolff-Plottegg“. Die heutigen Doppelnamen lassen allerdings nicht mehr erkennen, ob es sich um einen alten Doppelnamen (durch interfamiliäre Adoption bzw. Übertragung), einen Doppelnamen bestehend aus Familiennamen und Prädikat oder um einen neuen Doppelnamen durch Heirat handelt.