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In Seite Erblande:

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Erblande oder Erbstaaten waren die Gebiete eines Staates, in denen ein Fürst durch Erbrecht regierte, im Gegensatz z. B. zu den hinzueroberten oder durch völkerrechtliche Verträge erworbenen Ländern.

Im früheren Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation waren Erblande die Länder des deutschen Kaisers, die dieser als Reichsfürst erblich besaß, im Gegensatz zum übrigen Deutschland, dessen Oberhaupt er als gewählter Kaiser war, das jedoch nicht zu seinem unmittelbaren Machtbereich zählte. Durch die Erblichkeit der Lehen und den Reichstag ergaben sich dort Beschränkungen, denen der Monarch in seinen selbst ererbten Besitzungen nicht unterlag.