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In Seite Hauspostumschlag:

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Vorläufer der Hauspostumschläge waren Briefhüllen für Eisenbahndienstsachen. Diese dienten zur bahninternen Briefzustellung. Dieser Umschlag hatte mehrere Adressfelder. Nach Zustellung wurde die Empfangsadresse durchgestrichen und die neue Empfangsadresse in ein noch freies Feld eingetragen. Alternativ konnte auch ein Adressaufkleber über bereits durchgestrichene Adressen geklebt werden.[1] Der Dienst wurde nach der Bahnreform am 31. Dezember 1996 eingestellt.[2]

In den späten 1990er Jahren setzte sich allmählich ein Bewusstsein für Ressourcenschonung, Recycling, und Kostenminimierung auch in der öffentlichen Verwaltung durch. Dies wurde auch dadurch erleichtert, dass einzelne Verwaltungseinheiten, zum Beispiel die einzelnen Hochschulen, ein globales Budget selbständig verwalten und verantworten konnten und mussten. Dies führte dazu, dass der Verwaltungsaufwand jetzt den einzelnen Untereinheiten zugerechnet wurde. Sie bekamen für Verbrauchsmaterialien und Postgebühren Kontingente zugeschrieben und waren deshalb selbst um Kostensenkung bemüht. So wurde zum Beispiel in der Postordnung der Universität zu Lübeck von 1998 vorgeschrieben, für internen Briefverkehr Hauspostumschläge zu benutzen. Dass die Umgewöhnung des Verwaltungshandelns sich nicht ganz einfach gestaltete, zeigt ein Beitrag in der Mitarbeiterzeitschrift der Verwaltung der Universität zu Köln von Dezember 2001.[3] Mit der Festlegung in Benutzungsordnungen und mit einer einheitlichen Gestaltung der Umschläge nahmen die Verwaltungen nach einer kurzen Zeit mit von für die Ressourcenschonung verantwortlichen Mitarbeitern selbst gestalteten Versuchen mit gebrauchten Umschlägen das Heft in die Hand und stellten einheitliche Systeme zur Verfügung.