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In Seite SS-Junkerschulen:

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Die Lehrgangsteilnehmer einer SS-Führerschule – SS-Junker genannt – wurden gemäß der nationalsozialistischen Ideologie unter „rassischen“ Gesichtspunkten ausgewählt. An einer Führerschule konnte bis 1937 angenommen werden, wer höchstens 23 Jahre alt, mindestens 1,74 m groß und kein Brillenträger war. Ein sogenannter großer Ariernachweis, welcher bis ins 18. Jahrhundert zurückreichte, sowie ein ärztliches Gesundheitszeugnis mussten vorgelegt werden. Selbstverständlich waren SS-Führerschulen auch ein Ort der politischen Indoktrination. Lehrgangsteilnehmer wurden z. B. auch massiv zu Kirchenaustritten gedrängt, da christliche Religion und Mitgliedschaft in einer ideologisch an Neuheidentum orientierten Gemeinschaft nach Meinung der SS-Führung nicht zusammen passen würden. Bis 1937 hatten rund 90 % der Teilnehmer die Kirchen verlassen und waren gottgläubig geworden. Dieses hatten sie mit den Angehörigen der SS-Verfügungstruppe gemeinsam, wo Anfang 1938 rund 80 % keiner Religionsgemeinschaft angehörten. Aber bis 1943 war das Gros von ihnen den Kirchen wieder beigetreten, wie auch Felix Steiner immer wieder gefordert hatte.

Besondere Fähigkeiten der Anwärter für Lehrgänge an den Junkerschulen – abgesehen von sportlichen – wurden nicht vorausgesetzt. So besaßen ca. 90 % der Teilnehmer einen allgemeinen Volksschulabschluss. Die ausgebildeten Offiziere der SS-Verfügungstruppen bzw. der Waffen-SS sollten eine vor allem militärische und rassische Elite darstellen. Da für Bereiche innerhalb der Waffen-SS jedoch eine höhere Ausbildung bzw. das Abitur benötigt wurden, begann man ab 1940, bevorzugt Abiturienten der Nationalpolitischen Erziehungsanstalten aufzunehmen.

Bis 1936 war der Besuch einer Junkerschule kein Wehrdienstersatz, d. h., er wurde weder auf Wehrdienstzeiten angerechnet noch schützte er vor der Einberufung durch die Wehrmacht. Ab August 1938 besagten Anweisungen, dass der SS-Junker zwei Jahre in seiner Einheit gedient haben musste und erst bei einer Beurteilung durch den unmittelbaren Vorgesetzten die Schule besuchen durfte. Ab 1938 galt der Besuch der Junkerschule als Ableistung des Wehrdienstes. (Dieser Befehl wurde dem SS-Freiwilligen im „Merkblatt für den Eintritt als Freiwilliger in die SS-Verfügungstruppe“ auch schriftlich zugesichert.[1])[2]

Wegen der in sozialer Hinsicht sehr heterogenen Zusammensetzung der Führeranwärter und deren höchst unterschiedlicher Bildung wie auch militärischer Qualifikation war es die Aufgabe dieser Dienststelle, das Ausbildungsniveau und Sozialverhalten im Rahmen des Möglichen zu vereinheitlichen.

SS-Junker trugen während des Lehrganges weiterhin ihre eigenen und nicht wie die Teilnehmer der Führerschulen besondere Uniformen. Nach erfolgreich beendetem Führerlehrgang kehrten alle Teilnehmer als SS-Standartenjunker (SS-Scharführer) bzw. als SS-Standartenoberjunker (SS-Hauptscharführer) zu ihren Stammeinheiten zurück. Dort wurden sie rasch zum SS-Untersturmführer (aktiv) oder zum SS-Untersturmführer der Reserve befördert.