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In Seite Bezirksverordnetenversammlung:
"Nach der Wahl des Bezirksamts entscheidet dieses über den Zuschnitt und die Verteilung der einzelnen Ressorts unter den Bezirksstadträten. In der Regel wird diese Ressortaufteilung vor der Wahl des Bezirksamts zwischen den Fraktionen abgesprochen; hieran ist das Bezirksamt jedoch nicht gebunden. Die Stadträte leiten ihre Ressorts in eigener Verantwortung. Die Stellung des Bezirksbürgermeisters, der zugleich Bezirksstadtrat ist, ist als primus inter pares zu bezeichnen. Bei Meinungsverschiedenheiten entscheidet das Bezirksamt mit Mehrheit; bei Stimmengleichheit zählt die Stimme des Bezirksbürgermeisters doppelt. Die Arbeit des Bezirksamts wird von der BVV kontrolliert.
Das Bezirksamt, das von der BVV zu wählen ist, besteht aus sechs Mitgliedern: dem Bezirksbürgermeister und fünf Bezirksstadträten. Die Vorschlagsrechte für die Bezirksamtsposten werden proportional zum bezirklichen Wahlergebnis nach dem d’Hondt’schen Höchstzahlverfahren auf die Fraktionen der Bezirksverordnetenversammlungen verteilt. Die Bezirksamtsmitglieder werden durch die BVV – zumindest juristisch – unabhängig von späteren Aufgabenbereichen gewählt. Welches Bezirksamtsmitglied später für welche Ressorts zuständig ist, bestimmt das Bezirksamt in eigener Verantwortung per Mehrheitsbeschluss.