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In Seite Ausschreibungsdatenbank:

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Behördenportale dienen meist der Ausschreibung von Bauleistungen nach VOB/A. Sie haben deshalb zusätzlich Anforderungen an Datenübertragung und Authentifizierung. Sie sind bisher bezüglich Datenaustausch meist nicht genormt. Behördenportale werden von Behörden unterhalten, die regelmäßig Aufträge vergeben.

Bund und Länder setzen bisher auf unterschiedliche technologische Ansätze, um die Vorgaben des Vergaberechts umzusetzen. In der Regel können Unterlagen heruntergeladen und dann nach Angebotserstellung mit Zeitstempel bei der ausschreibenden Stelle eingereicht werden. Praktisch immer sind dazu Signaturkarten zur Authentifizierung notwendig. Bisher ungeklärt ist bei allen Verfahren die Regelung der Firmenvollmachten auf Signaturkarten.