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In Seite Festungshaft:

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Im österreichischen Strafrecht gab es von etwa 1880 bis in die Zwischenkriegszeit das sog. Staatsgefängnis. Der 1930 vorgelegte Entwurf für ein neues Strafgesetzbuch sah diese Strafart nicht mehr vor. Der Entwurf trat jedoch durch die politischen Entwicklungen der Folgezeit nie in Kraft. Als 1945 das geltende österreichische Strafrecht neu publiziert wurde (StG 1945), wurden zahlreiche als obsolet betrachtete oder durch die zwischenzeitliche Gesetzgebung förmlich aufgehobene Artikel des Strafgesetzbuches von 1852 weggelassen, darunter auch die Festlegungen zur Festungshaft.[1]