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In Seite Friedrich Karl von Moser:

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Als ältester Sohn Johann Jacob Mosers erhielt Moser eine pietistische Erziehung an der Klosterschule Berge und in der Brüdergemeine von Ebersdorf (Reuß). Nach dem Jurastudium in Jena betrat er 1743 als Gehilfe seines Vaters sein juristisches und diplomatisches Wirkungsfeld: die Vorderen Reichskreise, kleinräumige Gebilde mit staatsrechtlich oft sehr verwickelten Verhältnissen.

Von 1751 bis 1767 lebte er in Frankfurt am Main und vertrat unter anderem Hessen-Darmstadt und Hessen-Kassel beim Oberrheinischen Kreis. 1762 gelang ihm die Beilegung des hanauischen Erbschaftsstreits und 1764 die Rückführung Hessen-Kassels in den Oberrheinischen Kreis. Von 1767 bis 1770 war er Reichshofrat in Wien (1769 Freiherr) und 1770 bis 1772 Verwalter der kaiserlichen Grafschaft Falkenstein in Winnweiler (Pfalz). 1772 berief Ludwig IX. von Hessen-Darmstadt ihn zum Ersten Minister, Präsidenten aller Landeskollegien und Kanzler mit dem Auftrag, die durch Kabinettsschulden zerrütteten Staatsfinanzen zu sanieren. Moser erreichte eine Schuldenregelung (1772/79), gründete die erste deutsche Ökonomische Fakultät in Gießen (1777) und suchte durch eine Landkommission die Kommunalfinanzen zu ordnen sowie Landwirtschaft und Gewerbe zu fördern (1777, aufgehoben 1780). 1779 erwarb er das Schlösschen in Zwingenberg und ließ es für seine Zwecke renovieren und umbauen, nicht ohne auch hier in einen Rechtsstreit geraten zu sein.

Sein selbstherrlicher Regierungsstil und das rüde Vorgehen der Landkommissare machten ihm viele Feinde. Sein Abschied 1780, als der Landgraf zur Finanzierung seiner Soldatenspielerei das von Moser abgeschaffte Lotto per Kabinettsordre wieder einführte, und seine Landesverweisung 1782 wegen angeblicher Untreue und Eigenmächtigkeit führten zu einem Rechtsstreit, der erst 1790 nach dem Tod des Landgrafen beigelegt wurde (rehabilitiert).

Sein Nachfolger als Präsident des Staatsministeriums von Hessen-Darmstadt wurde 1780 ein Schwager Herders, nämlich Andreas Peter von Hesse, der zuvor tatkräftig am Sturz Mosers mitgewirkt haben soll.

Von 1783 bis 1790 lebte Moser in Mannheim, dann in Ludwigsburg. 1749 heiratete er Ernestine von Rottenhoff, geb. von Herdt, 1779 Freiin Luise von Wurmser.

Schriftsteller

In den Jahren 1747 bis 1767 und wieder 1782 bis 1798 entfaltete Moser eine rege publizistische Tätigkeit. Er begann mit Rechtsquellensammlungen (Kreisabschiede), Kanzleilehrbüchern und Rechtsbüchern (u. a. Teutsche Hofrecht, 1754; Sammlung von Reichs-Hof-Raths-Gutachten, 1752). In Frankfurt, wo ihn die Begegnung mit Susanne von Klettenberg und dem pietistischen Kreis der „Stillen im Lande“ prägte, schrieb er auch religiöse Werke (Der Christ in der Freundschaft, 1754; Daniel in der Löwen-Grube, 1763; Geistliche Gedichte, 1763), später eine Actenmäßige Geschichte der Waldenser (1798).

Wichtiger waren seine zeitkritischen Schriften, mit denen er die neue politische Macht der Publizistik nutzte. Anonym erschienen u. a. Der Herr und der Diener, geschildert mit patriotischer Freiheit (1759, bald ins Französische und Russische übersetzt), Der Hof in Fabeln (1761), Von dem deutschen Nationalgeist (1765), Patriotische Briefe (1767) und Über den Diensthandel deutscher Fürsten (1786), unter seinem Namen u. a. Die Ministerschule (1762), Gesammelte moralische und politische Schriften (1763/64) und Über die Regierung der geistlichen Staaten in Deutschland (1787).

Seine eigenen Erfahrungen verarbeitete er u. a. in dem Buch über Necker, den französischen Reformminister (anonym 1782), Über Regenten, Regierung und Ministers (1784) und Politische Wahrheiten (1796). Im Patriotischen Archiv für Deutschland (1784–90, fortgesetzt als Neues Patriotisches Archiv, 1792–94) stellte er vorbildliche ältere und neuere Staatsmänner und Staatseinrichtungen vor. Anekdotisch, ohne strenge wissenschaftliche Systematik, aber von praktischer Vernunft durchdrungen, aufklärend, aber nicht revolutionär, wollten seine Schriften weniger auf den Verstand als auf das Herz des Lesers einwirken. So schildert Moser in seinem mehrtausendseitigen Werk zum Teutschen Hof-Recht, dass am kaiserlichen Hof zu Wien die Kammerherren-Würde derart inflationär verbreitet sei, dass mancher das Amt nur einmal im Leben wirklich ausübe: Eines Morgens will ein ehrenamtlicher Kammerherr von blauem Blut das nominelle Amt ausfüllen, indem er dem Kaiser beim Ankleiden hilft. Doch erkennt der Kammerherr den Kaiser nicht, weil dieser im Nachthemd daherkommt. Und der Kaiser ist nicht erfreut, vom Kammerherrn gefragt zu werden, ob er wisse, wo er denn sei, der Kaiser. In einer Liste der an deutschen Fürstenhöfen vertretenen Ämter führt Moser auch einen „Hof-Tellerlecker“, einen „Hof-Lügner, Hof-Ohrenbläser“ und einen „Hof-Müßiggänger“ auf.[1] Als „christlicher Patriot“ prangerte er Despotismus, Korruption und Militarismus an den Fürstenhöfen an, wollte die Unterwürfigkeit und (von den Kirchen geförderte) Unwissenheit des Volkes überwinden und stellte hohe Ansprüche an Gewissen und Pflichtbewusstsein der leitenden Staatsdiener. Angesichts der Französischen Revolution blieb er einem ständisch geprägten Rechtsstaatsdenken treu.

Moser wurde in den 1840er-Jahren als Kämpfer für Gedankenfreiheit, als Reichspatriot und Vorläufer des Freiherrn vom Stein wiederentdeckt. Später wurde sein Unverständnis für die Rolle Preußens einerseits und für die Demokratie andererseits kritisiert. In letzter Zeit hat man stärker sein Ideal eines christlichen Policeystaats und seine Staatsdienerlehre beachtet.