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In Seite Nationalrat (Österreich):

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Am Nationalrat wird in den Medien auch grundsätzliche Kritik geübt:

  • Die Abgeordneten würden das Volk unzureichend repräsentieren, da unkündbare Beamte und angestellte Interessenvertreter überproportional, hingegen Frauen, „normale“ Arbeiter, Angestellte, neue Selbstständige, Kleinunternehmer usw. unterproportional vertreten seien. Gegen Ende der XXVII. Gesetzgebungsperiode (Stand: 22. Juli 2024) lag der Frauenanteil auf seinem Höchstwert von rund 41 Prozent, was 75 Abgeordneten entspricht.[1]
  • Das Parteilistenwahlrecht hindere die meisten Mandatare daran, ihr verfassungsmäßig freies, nur ihrem Gewissen verpflichtetes Mandat gegen die Fraktionsdisziplin (den sogenannten „Klubzwang“) ihrer Parlamentsfraktion zu verteidigen. Wer mehrmals gegen seine Fraktion stimme, werde für die nächste Wahl nicht mehr aufgestellt. Die Liste Pilz schaffte für ihre Abgeordneten den „Klubzwang“ bei Abstimmungen ab.[3]
  • Abgeordnete der Regierungsfraktionen würden sich durch die vorausgesetzte Klubdisziplin nicht als legislative Kontrollore der Exekutive verstehen, sondern als Helfer der Regierung. Deren im wöchentlich abgehaltenen Ministerrat beschlossenen Gesetzesvorschläge (Regierungsvorlagen) würden den Nationalratsabgeordneten vorgelegt, damit diese mit mehr oder weniger „Abnicken“ umgesetzt werden.
  • Das Listenwahlrecht (Verhältniswahl) führe auch dazu, dass sich die Abgeordneten weit weniger als in Wahlsystemen, in denen pro Wahlkreis ein Abgeordneter gewählt wird, ihren Wählern verpflichtet fühlten. Sie seien vor allem der Partei verpflichtet, da diese sie in den Wahlvorschlag aufgenommen hat.
  • Das österreichische Parlament stelle seinen Abgeordneten weitaus weniger Ressourcen zur Verfügung als z. B. der Deutsche Bundestag oder der Kongress der Vereinigten Staaten. Die Nationalratsabgeordneten seien daher zumeist auf die Expertise von Ministerien und Interessenvertretungen angewiesen, die dabei ihre eigene Agenda verfolgten.
  • Die Abgeordneten würden häufig Gesetze beschließen, deren Inhalt sie nicht verstünden, weil diese in einer Expertensprache und nicht in allgemein verständlichen Begriffen verfasst seien.
  • Von den GRECO-Empfehlungen zur Reduktion von Korruption habe Österreich, Parlamentarier betreffend, „nicht einmal die Hälfte der Anregungen umgesetzt“.[4]