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In Seite Fiqh:

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Die Entstehung der Rechtsschulen, jeweils nach ihren Begründern benannt, ist das Ergebnis literarischer Aktivitäten auf dem Gebiet der Hadith- und Rechtsliteratur im frühen 8. Jahrhundert:

  • die Hanafiten nach Abu Hanifa (699–767)
  • die Malikiten nach ihrem Gründer Malik Ibn Anas (um 715–795)
  • die Schāfiʿiten nach Muhammad ibn Idris al-Schafii (767–820)
  • die Hanbaliten nach Ibn Hanbal (780–855)

Die Rechtslehren von al-Auzāʿī und at-Tabarī sind vor allem in den systematischen Darstellungen des Fiqh bei asch-Schafii nachprüfbar,[1] denn ihre eigenen Schriften sind, bis auf wenige Fragmente, heute nicht mehr erhalten.[2]

Die Schiiten und Charidschiten haben ihre eigenen Rechtsschulen. Die letztere in ihrer aktuellen ibaditischen Form und Rechtsschule der Zaiditen werden von den vier oben genannten sunnitischen Richtungen als gültige Schulen anerkannt.