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In Seite Duales System Deutschland:

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Eine häufig geäußerte Kritik bezieht sich auf die noch zu geringe Rückführung der Wertstoffe in den Kreislauf. So gibt das Bundesamt für Umwelt zuletzt 2018 an, dass 52 % des gesammelten Plastikmülls thermisch verwertet, d. h. wieder zusammen mit dem Hausmüll verbrannt werden.[1]

Auf Grund der marktbeherrschenden Stellung der DSD GmbH, verursacht durch ihre einstige Monopolstellung, entschied die EU-Wettbewerbskommission im Jahre 2001, dass die von DSD im Rahmen der Erbringung ihrer Entsorgungsdienstleistung mit ihren Kunden praktizierte Entgeltregelung für die Nutzung des Zeichens Grüner Punkt in bestimmten Fällen ihre Kunden unangemessen benachteiligt und den Marktzutritt von Wettbewerbern behindert. Nach Auffassung der Kommission hat die DSD ihre marktbeherrschende Stellung missbraucht, indem sie auch dann das volle Entgelt für die Zeichennutzung verlangt, wenn sie keine Entsorgungsdienstleistung für Verkaufsverpackungen erbringt und diese nachweislich von einem Wettbewerber erbracht wurde. Die Kommission lässt sich bei ihrer Bewertung von dem Grundsatz leiten, dass für eine nicht erbrachte Leistung auch kein Entgelt verlangt werden kann. Aufgrund der Entscheidung der EU-Kommission ist das Zeichen Grüner Punkt auch auf Verkaufsverpackungen anderer dualer Systeme und von Selbstentsorgern enthalten. Ob für eine Verpackung im gelben Sack oder der gelben Tonne tatsächlich bezahlt wurde, ist daher nicht mehr erkennbar. Experten schätzen, dass etwa 20–25 % der Verpackungen Trittbrettfahrern zuzuordnen sind.

Mehrere Novellen der Verpackungsverordnung hatten daher unter anderem zum Ziel, die Quote der am dualen System beteiligten Verkaufsverpackungen zu erhöhen. Im Juli 2017 wurde das Verpackungsgesetz verkündet. Dieses sieht zum einen deutlich höhere Recyclingquoten für die einzelnen Verpackungsmaterialien vor. Zum anderen enthält es Regelungen zur Einführung einer Zentralen Stelle, die den Wettbewerb der dualen Systeme regeln und kontrollieren soll, inwieweit die verpflichteten Inverkehrbringer ihre Verkaufsverpackungen am dualen System beteiligt haben.