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In Seite Proporzdemokratie:

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Mit Proporzdemokratie – siehe auch Konkordanzdemokratie, Verhandlungsdemokratie – bezeichnet man Demokratien, in denen alle wichtigen politischen sowie sozialen Kräfte der Gesellschaft an der politischen Willensbildung beteiligt sind. Die Beteiligung dieser Kräfte kann dabei paritätisch oder gemäß ihrer relativen Stärke in der Gesellschaft stattfinden.

Das Volk wählt das Parlament. Nach Proporz entspricht die Regierung dem Parlament. Somit gibt es keine Opposition. Häufig wird das System um plebiszitäre Elemente angereichert. Es gibt Ähnlichkeiten zur Konkordanzdemokratie.

Die Entscheidungsfindung beruht nicht auf dem Mehrheitsprinzip, sondern auf dem Verhandlungsweg (siehe Verhandlungsdemokratie). Der Parteinproporz ist diesbezüglich ein mögliches Charakteristikum.