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In Seite Gemeindeorgan:

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Gemeindeorgane ist in der Bundesrepublik Deutschland der Oberbegriff für die in einer Gemeindeordnung eines Bundeslandes festgelegten Organe einer Stadt, einer Gemeinde oder eines Landkreises.

Die Bezeichnungen und Bedeutungen dieser kommunalen Organe variieren entsprechend in den einzelnen Bundesländern deutlich. Zudem finden sich Unterschiede abhängig davon, ob es sich (nur) um eine Gemeinde oder eine Stadt handelt.

Unter Vertretungsorgan versteht man das von der Bürgerschaft gewählte „Parlament“ einer Gemeinde, wobei es sich verfassungsrechtlich korrekt nicht um ein echtes Parlament, sondern nur um einen Bestandteil der (Selbst-)Verwaltung der Gemeinde handelt. Es ist somit der Exekutive und nicht der Legislative zuzuordnen.

Rechtliche Auseinandersetzungen zwischen verschiedenen Gemeindeorganen werden im Kommunalverfassungsstreit entschieden.

Die Länder Berlin und Hamburg sind Einheitsgemeinden. Hier sind Land und Kommune rechtlich identisch, und die Organe des Landes sind zugleich Kommunalorgane.