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In Seite Reiz:

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Die Wahrnehmung ist an Spektrum und Intensität der benötigten Reize angepasst (z. B. Hörschwelle). So kennt der Mensch folgende Außensinne und die dazugehörigen Reize:

  • Tasten (Haut) – Druck/Berührung, Temperatur.
  • Schmecken (Zunge) – salzig, sauer, süß, bitter, umami, fett.
  • Riechen (Nase) – Duftmoleküle (hat auch Anteil am Geschmackssinn).
  • Sehen (Augen) – Helligkeit (Licht) und Farbe.
  • Hören (Ohren) – Schallwellen (Töne, Klänge).

Chemische, mechanische oder thermische Reize, die von Nozizeptoren aufgenommen werden, stellen Schmerzreize[1] dar. Jedoch ist Schmerz eine Empfindung, die auch ohne äußere Reize auftreten kann (so etwa Phantomschmerz).

Im Wirtschaftsleben – namentlich in der Konsumgüterwerbung und in der Handelspsychologie – wird das gesamte Reizspektrum eingesetzt, um Interesse an Waren zu wecken und darüber hinaus Kaufhandlungen auszulösen.

Hinzu treten die Sinne, die der Eigenwahrnehmung dienen (für eine Übersicht siehe Sensibilität (Medizin)):

  • Propriozeption
  • Entero- oder Viszerozeption

Allerdings existieren darüber hinaus noch unzählige andere Reizqualitäten wie z. B. Magnetismus und Ultraschall, die der Mensch nicht wahrnehmen kann.