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In Seite Störsender:

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Störungen durch eine unerlaubte Aussendung eines Sendesignals sind generell verboten. Sie werden in Deutschland durch die Bundesnetzagentur, die Nachfolgerin des früheren Funkentstördienstes, in der Regel auf Anfrage des Betroffenen ermittelt. Der Verursacher wird kostenpflichtig auf die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte verpflichtet, oder die Störquelle wird beschlagnahmt. Es können dann ggf. zusätzlich weitere juristische Maßnahmen ähnlich wie bei der Verfolgung von Schwarzsendern erfolgen.