Das unten stehende Wikipedia-Snippet wird von keiner verlässlichen Quelle unterstützt. Kannst du eine finden?
Klicke auf Verstanden!, um zu Wikipedia zu gehen und das Snippet zu reparieren, oder Nächstes!, um ein anderes zu sehen. Viel Glück!
In Seite Führerscheintourismus:
"Die Rechtsprechung des EuGH besagt, dass eine Fahrerlaubnis, die von einem nicht deutschen EU-Staat ausgestellt worden ist, durch die zuständige deutsche Führerscheinstelle nicht anerkannt werden muss, wenn die ausländische Fahrerlaubnis während des Laufs einer deutschen Sperrfrist erteilt worden ist. Wer mit einem solchen Führerschein ein fahrerlaubnispflichtiges Kraftfahrzeug führt, macht sich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar. Die 3. EU-Führerscheinrichtlinie, die zum 19. Januar 2009 ins deutsche Recht umgesetzt worden ist, bringt eine weitere Erschwerung mit sich: Ab dem Zeitpunkt der Umsetzung darf man mit einer EU-Fahrerlaubnis nicht mehr in Deutschland Auto fahren, wenn bei Ausstellung des ausländischen Führerscheins die deutsche Fahrerlaubnis entzogen war. In dieser Konstellation hätte der nicht deutsche EU-Staat die Ausstellung des Führerscheins nämlich verweigern müssen. Wer mit einem solchen Führerschein ein Kraftfahrzeug führt, macht sich ebenfalls strafbar. Nach einer Entscheidung des EuGH vom 26. April 2012, Az. C-419/10, die erstmals eine EU-Fahrerlaubnis betrifft, welche nach dem 18. Januar 2009 erworben worden ist, ist es einem Mitgliedstaat jedoch verwehrt, die Anerkennung der Gültigkeit des einer Person, die Inhaber einer ihr in seinem Hoheitsgebiet entzogenen früheren Fahrerlaubnis war, außerhalb einer ihr auferlegten Sperrfrist für die Neuerteilung dieser Fahrerlaubnis von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins abzulehnen, wenn die Voraussetzung eines ordentlichen Wohnsitzes im Hoheitsgebiet des letztgenannten Mitgliedstaates eingehalten worden ist. Es bleibt abzuwarten, wie die deutschen Gerichte diese Entscheidung umsetzen. Problematisch ist nämlich, dass die EuGH-Entscheidung im Widerspruch zur deutschen Rechtslage steht. Denn nach dem § 28 Abs. 4 Ziffer 3 FeV sind ausländische Führerscheine dann nicht anzuerkennen, wenn zuvor die Fahrerlaubnis in Deutschland entzogen wurde. Diese Vorschrift ist allerdings unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH nur in den Fällen anwendbar, in denen die ausländische EU-Fahrerlaubnis während einer noch laufenden Sperrfrist erteilt worden ist.
Du kannst Citation Hunt anpassen, indem du eine Liste mit Artikeln angibst. Dies gibt dir einen Link, den du mit anderen teilen kannst, damit sie Citation Hunt mit den von dir beschränkten Artikeln durchsuchen können.
Wie möchtest du ein benutzerdefiniertes Citation Hunt erstellen?
Benutze das Suchfeld unten, um Artikel zu finden und zu deinem benutzerdefinierten Citation Hunt hinzuzufügen. Du kannst einen Artikel entfernen, indem du ihn in der Vorschau unten anklickst.
Bitte gib unten die zu importierenden Wikipedia-Artikeltitel ein, einen pro Zeile:
PetScan ist ein Werkzeug zur Abfrage von Wikipedia und zum Definieren von Artikellisten. PetScan weist Abfragen Kennungen zu, damit ihre Ergebnisse in andere Werkzeuge importiert werden können.
Bitte erstelle deine Abfrage in PetScan und füge ihre Kennung unten ein:
Pagepile ist ein Tool zum Definieren von Listen mit Wikipedia-Artikeln. Pagepile weist Listen Kennungen zu, sodass deren Ergebnisse in andere Tools importiert werden können.
Bitte erstelle deine Liste in Pagepile und füge ihre Kennung unten ein:
Bitte warten. Dein benutzerdefiniertes Citation Hunt wird berechnet. Dies kann einige Minuten dauern…
Du kannst Zurück drücken oder diesen Dialog schließen, um abzubrechen.
Dein benutzerdefiniertes Citation Hunt wurde erstellt!
Du kannst den Link oben kopieren und teilen, um anderen die Verwendung zu erlauben, oder beginne jetzt mit dem Durchsuchen!
Leider ist die Erstellung deines benutzerdefinierten Citation Hunt fehlgeschlagen oder es kam leer!
Bitte erneut versuchen und die folgenden Tipps im Kopf behalten: