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In Seite Staatsanwaltschaft (Deutschland):

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Die innere Organisation der Staatsanwaltschaften in den Ländern richtet sich nach den jeweiligen „Anordnungen über die Organisation und den Dienstbetrieb der Staatsanwaltschaften“ (OrgStA), die Gemeinsamkeiten, aber auch landesspezifische Besonderheiten aufweisen.[1] Danach sind die Staatsanwaltschaften bei den Landgerichten in verschiedene Abteilungen gegliedert; sehr große Behörden verfügen über Hauptabteilungen, deren Größe kleinen Behörden entspricht. Jede Abteilung hat einen Oberstaatsanwalt als Abteilungsleiter, gegebenenfalls einen oder mehrere Gruppenleiter und, je nach Größe des Aufgabengebietes, eine unterschiedliche Anzahl von Staatsanwälten.

Die Zuständigkeiten der Abteilungen bestimmen sich zumeist nach den dort zu bearbeitenden Deliktsgruppen. Es gibt Spezialabteilungen wie eine Abteilung für Kapitaldelikte, eine Abteilung zur Verfolgung von Wirtschaftskriminalität, eine Abteilung, die sich ausschließlich mit der Verfolgung von Straftaten Jugendlicher und Heranwachsender beschäftigt und eine oder mehrere Abteilungen zur Verfolgung sogenannter „Allgemeiner Strafsachen“, also aller Delikte, die nicht in die Zuständigkeit einer der Spezialabteilungen fallen.

Innerhalb der Abteilungen führt jeder Staatsanwalt ein eigenes Dezernat. Die Verfahren werden den Dezernenten nach einem Geschäftsverteilungsplan durch den Abteilungsleiter zugeteilt und dann grundsätzlich in eigener Zuständigkeit, aber weisungsgebunden bearbeitet. Daneben sind Rechtspfleger, Geschäftsstellenbeamte, Schreibkräfte und Wachtmeister in einer Staatsanwaltschaft tätig.

In Deutschland treten Staatsanwälte und Sitzungsvertreter in Robe und mit einer weißen Krawatte oder Fliege auf. Hintergrund für die Krawattenfarbe ist ein Brauch aus dem 18. Jahrhundert, wo die weiße Krawatte besonders mutige Staatsanwälte symbolisieren sollte, die sich trauten, mit reinem Gewissen einer oft blutigen Hinrichtung aus nächster Nähe beizuwohnen.[2]