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In Seite Totalreflexion:

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Für die quantitative Behandlung der oben erklärten Zusammenhänge ist die Strahlenoptik gut geeignet. Im snelliusschen Brechungsgesetz wird sie angewendet.

Ein Lichtstrahl, der in einem optisch dichteren Medium (Brechungsindex n 1 {\displaystyle n_{1}} ) sich ausbreitet und auf die Grenzfläche zu einem optisch dünneren Medium (Brechungsindex n 2 {\displaystyle n_{2}} ) fällt, wird gemäß dem snelliusschen Brechungsgesetz[1]

vom Lot weg gebrochen – der Ausfallswinkel θ 2 {\displaystyle \theta _{2}} des Strahls ist größer als sein Einfallswinkel θ 1 {\displaystyle \theta _{1}} . Dieser Fall entspricht dem grünen Strahlenweg in der nebenstehenden Abbildung.

Vergrößert man den Einfallswinkel θ 1 {\displaystyle \theta _{1}} , so verläuft der gebrochene Strahl bei einem bestimmten Wert parallel zur Grenzfläche (gelber Strahlenweg). Dieser Einfallswinkel wird Grenzwinkel der Totalreflexion oder auch kritischer Winkel θ c {\displaystyle \theta _{\mathrm {c} }} genannt. Der Wert dieses Winkels lässt sich aus den beiden Brechungsindices berechnen:[2]

Das snelliussche Brechungsgesetz gilt nur, wenn der Lichtstrahl ins andere Medium übertritt, um dabei gebrochen zu werden. Für Einfallswinkel größer θ c {\displaystyle \theta _{\mathrm {c} }} würde man damit Ausfallswinkel größer 90° errechnen, was zu dieser Vorgabe im Widerspruch steht. Für θ > θ c {\displaystyle \theta >\theta _{\mathrm {c} }} gilt das Reflexionsgesetz. Der Ausfallswinkel ist wie bei der „normalen, externen“ Reflexion gleich dem Einfallswinkel (roter Strahlenweg). Anstatt Brechung findet (Total-)Reflexion statt.