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In Seite Fahrpersonal:

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Fahrpersonal wird im Arbeitszeitgesetz (Deutschland) bzw. Fahrpersonalgesetz/Verordnung und EU-Verordnung 561/2006 (ggf. auch AETR) definiert. Hiernach sind Fahrer (gleichgestellt mit Personen, die sich zur Bedienung von Kraftfahrzeugen bereithalten), Beifahrer und Schaffner als Fahrpersonal anzusehen und unterliegen den obigen Gesetzen.