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In Seite Internationale Konflikte der Nachfolgestaaten Jugoslawiens:

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Die längste Grenze innerhalb des ehemaligen Staatenbundes Jugoslawien stellt die Grenze zwischen Kroatien und Bosnien und Herzegowina dar. Bei der Ortschaft Neum in Süd-Dalmatien wird das kroatische Staatsgebiet durch einen rund acht Kilometer breiten herzegowinischen Küstenabschnitt durchtrennt. Zur Lösung des Problems wurde 2007 mit den Bauarbeiten an der Pelješac-Brücke begonnen, mit der die beiden kroatischen Landesteile verbunden werden und das bosnisch-herzegowinische Staatsgebiet umgangen werden sollte. Nachdem die Bauarbeiten 2012 vorerst eingestellt worden waren, wurden diese am 30. Juli 2018 fortgesetzt. Die Brücke wurde im Juli 2022 für den Verkehr freigegeben.[1]

Ein Teil der Grenze entlang des Flusses Una bei Martin Brod und einige Dörfer am Fuße des Berges Plješevica gehören katasteramtlich zu Kroatien, während hingegen andere zu Bosnien und Herzegowina gehören. Dies führt zu zahlreichen Grenzüberschreitungen entlang des Tals und behindert die wirtschaftliche Entwicklung in dieser Region. Die Bahnverbindung Zagreb-Bihać-Split ist aus diesen Gründen immer noch ohne Personenverkehr. Die Straße von Karlovac über Bihać nach Knin, die Teil der Europastraße E 71 ist, wird immer weniger befahren, da Kroatien eine neue Autobahn westlich von dieser Route errichtete.

Die Grenzziehung an der Una zwischen den Orten Hrvatska Kostajnica (Kroatien) und Kostajnica (Bosnien und Herzegowina) wird besonders von der kroatischen Seite nicht als eine endgültige Lösung betrachtet. Zu Zeiten der österreichisch-ungarischen Monarchie gehörten beide Teile zu einer Stadt (Kostajnica). Eine Flussinsel zwischen diesen beiden Städten gehört katasteramtlich zu Kroatien, steht aber unter bosnischer Kontrolle. Beide Staaten einigten sich auf die Errichtung einer internationalen Grenzübergangsstelle auf der besagten Insel.

Ein weiteres sehr bedeutendes Problem wird für Kroatien die Sicherung der langen EU-Außengrenze sein. Hier verläuft auch eine der wichtigsten Drogenrouten nach Europa („Balkanroute“). Kroatien wird sich allerdings auch für die Interessen der Kroaten einsetzen, welche auf der anderen Seite der Grenze, in der Herzegowina und in Bosnien leben.

Von großer Bedeutung wird auch die Frage der Doppelstaatsbürgerschaft für die Kroaten in Bosnien und Herzegowina sein. Diese sind aufgrund der derzeitigen Gesetzeslage zu einer Doppelstaatsbürgerschaft berechtigt, ohne Rücksicht auf deren Aufenthaltsort. Nicht-Kroaten können indessen nur die kroatische Staatsbürgerschaft erhalten, wenn sie länger als fünf Jahre in Kroatien gelebt haben.