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In Seite Kirchenreformen des 11. Jahrhunderts:

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Die Ehe und das Konkubinat für Priester wurden bereits in konstantinischer Zeit abgelehnt. Schon der III. Kanon des ersten Konzils von Nizäa untersagte Bischöfen, Priestern und auch Diakonen das Zusammenleben mit einer nicht „über jedweden Verdacht erhabenen“ Frau. Grundlage dieser Bestimmung waren die Lebensweise Jesu Christi sowie verschiedene Schriftstellen im Neuen Testament (Mt 19,12  und 22,30 , 1 Kor 7,32–34 ). Im Osten wurde diese Bestimmung durch die trullanische Synode später wieder relativiert,[1] wohingegen sie im Westen aus Gewohnheitsrecht mit der Zeit ihre Bedeutung einbüßte. Man beschränkte sich ab dem Mittelalter darauf, Zweit- und Drittehen sowie nicht standesgemäße Ehen zu ahnden. Die Folge davon war, dass zu Beginn des 11. Jahrhunderts fast alle Pfarrer im Westen verheiratet waren oder im Konkubinat lebten.[2]

Ab dem 10. Jahrhundert wurden im Westen, im Zuge der Cluniazensischen Reform, zunehmend Stimmen nach einer „Erneuerung“ des Zölibats laut.[3] Ein systematisches Vorgehen gegen den Missstand des „Nikolaitismus“ – ein Begriff, der die Priesterehe im selben Maße einschloss – wie das Konkubinat wurde dann erst 1022 auf dem Konzil von Pavia beschlossen.[4] Noch einige Jahre zuvor war die Priesterehe von hochrangigen Kirchenmännern verteidigt worden. Auf dem Konzil wurde das Zölibatsgebot als bindend festgelegt und zudem veranlasst, dass die Kinder der Kleriker als Kirchenhörige anzusehen seien. Der primäre Grund für die Bekämpfung des Nikolaitismus war weniger die Verbindung zwischen einem Priester und einer Frau selbst, als die Tatsache, dass es im Laufe des Mittelalters immer mehr üblich geworden war, Pfarrkirchen und sogar Bistumssitze als ein erbliches Gut zu begreifen.[5] Die Bestimmungen wurden 1031 auf der Synode von Bourges noch einmal bekräftigt.

Einen weiteren Vorschub erhielt die Forderung des zölibatären Lebenswandels in der Auseinandersetzung mit der Ostkirche. In der Bannschrift gegen Michael I. Kerularios und die anderen griechischen Kirchenführer wurden unter anderem die Gestattung der Priesterehe verurteilt und zum essentiellen Bestandteil der christlichen Lehre stilisiert,[6] was sich als wenig diplomatisch erweisen sollte.[7] Zuvor hatten sich hohe Vertreter der Ostkirche ihrerseits bereits über vermeintliche „lateinische Irrtümer“, wie die Bartlosigkeit der lateinischen Priester und das Verbot der Priesterehe, empört.[8] 1059 wurde von der Lateransynode das Verbot ausgesprochen, bei einem Priester, der offensichtlich in einer eheähnlichen Verbindung lebte, die Heilige Messe zu hören. Papst Leo IX. verbot darüber hinaus den Gläubigen die Gemeinschaft mit nikolaitischen Priestern und erklärte alle Konkubinen der Priester als Unfreie im Besitz des Laterans. Gregor VII. ordnete an, dass „das Volk ihre Amtshandlungen [d. h. der Kleriker, die die Dekrete gegen die Klerikerehe nicht einhielten] auf keine Weise akzeptieren soll“.[9] Die Synode von Melfi entzog 1089 unter Urban II. den verheirateten Subdiakonen das Amt und sprach „bei Unverbesserlichkeit […] ihre Frau dem Landesherrn als Sklavin“[10] zu.

Waren bis dahin die Grundlagen für die Bekämpfung des nichtzölibatären Lebens von Priestern gelegt, so begannen erst Papst Alexander II. und seine Nachfolger, vor allem Gregor VII., mit der energischen Durchführung der Bestimmungen, allerdings ohne durchschlagenden Erfolg.