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In Seite Carl Joachim Friedrich:

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Im Zweiten Weltkrieg engagierte sich Friedrich, der bereits 1938 die amerikanische Staatsbürgerschaft angenommen hatte, in der politischen Gegenpropaganda der Vereinigten Staaten und leitete zusammen mit dem Soziologen Talcott Parsons die Harvard School of Overseas Administration und unterstützte die amerikanischen Besatzungstruppen bei der Entnazifizierung. Friedrich war politischer Berater der amerikanischen Regierung und sondierte die Lage im besiegten Deutschland. Er war an der Planung der Moskauer Außenministerkonferenz (1947) und der Ausarbeitung des Marshall-Plans (1947) beteiligt und persönlicher Berater von General Lucius D. Clay, dem Chef der amerikanischen Militärverwaltung in Deutschland. Außerdem war er an dem Grundgesetzentwurf von Herrenchiemsee sowie der Ausarbeitung deutscher Landesverfassungen beteiligt. Er war auch noch nach Verabschiedung der bayerischen Landesverfassung an der Einführung eines Popularklageverfahrens im Rahmen der Gesetzgebung für die Zuständigkeiten des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs beteiligt[1]. In den Jahren danach beriet er politische Gremien des sich vereinigenden Europas bei der Ausarbeitung eines Entwurfs einer gesamteuropäischen Verfassung für die geplante „Europäische politische Gemeinschaft“. Friedrich gilt bis heute als Vordenker europäischer Integrationstheorien, die in der EU als einen „Staat im Werden“ sehen.

Nach einer bereits 1950 angetretenen Gastprofessur an der Universität Heidelberg erhielt Friedrich 1956 eine Professur für Politische Wissenschaft an der Ruprecht-Karls-Universität. Zwischen 1954 und 1966 lehrte er semesterweise abwechselnd an den Universitäten in Harvard und Heidelberg bis zu seiner Emeritierung im Jahre 1966. Auch nach der Emeritierung lehrte er in Harvard, an der Universität Manchester sowie an der Duke University als Gastprofessor weiter. Friedrich war 1962/63 Präsident der American Political Science Association und von 1967 bis 1970 der International Political Science Association.

Carl Joachim Friedrich hat sein Augenmerk in seinem Werk vor allem auf die prophylaktische Verhinderung und die Bewältigung von Krisen in Politik und Gesellschaft gerichtet. Aus diesem Denken heraus erklärt sich seine Theorie des modernen Verfassungsstaates und aus dieser Intention heraus ist auch seine Kritik an der totalitären Diktatur begründet. Neue Ideen entwickelte Friedrich neben seiner umstrittenen Totalitarismustheorie besonders in der Erforschung des Konstitutionalismus und des Föderalismus. Friedrich verstand Politik in einem Gemeinwesen als „Prozess der Gemeinschaftsbildung“.

Seine bekanntesten politikwissenschaftlichen Beiträge waren die später von ihm auch ins Deutsche übersetzten Veröffentlichungen Constitutional Government and Democracy (1937 ff.) und Man and his Government (1963). Friedrichs „Verfassungsstaat“ wurde als bahnbrechendes Werk angesehen, „in dem erstmals versucht wurde“, wie es sein Schüler Klaus von Beyme ausgedrückt hat, „den juristischen Formalismus der älteren Literatur und den ‚country by country-approach‘ durch eine komparative Fragestellung zu ersetzen“. Friedrich wird daher auch als „Vater“ der Vergleichenden Politikwissenschaft angesehen.

Friedrichs Vorstellungen einer „Guten Demokratie“ lehnen auch eine „Basisdemokratie“ als „totalitär“ ab. Die theoretischen Annahmen – insbesondere seine Anlehnung an Carl Schmitts „Verfassungsstaat“ – von Friedrichs Totalitarismustheorie gelten nach Hans J. Lietzmann als potentiell antidemokratisch. Nach Klaus von Beyme galt Friedrichs Hauptaugenmerk „der Schaffung und Erhaltung belastungsfähiger Institutionen“. Darin kann auch seine Mitwirkung an der Ausarbeitung der Landesverfassungen (s. o.) begründet werden.